Es wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV8) in einer Rinderhaltung in Baden-Württemberg festgestellt. Im Radius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb wird für mindestens zwei Jahre ein Sperrgebiet eingerichtet, in dem auch fünf hessische Landkreise liegen. In den Landkreisen Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie in der Stadt Darmstadt müssen alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern ihre Tierhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Für sie gelten Beschränkungen für den Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen, insbesondere dann, wenn diese Tiere in Regionen verbracht werden sollen, in denen die Krankheit bisher nicht aufgetreten ist. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und der Stadt Darmstadt erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und Anforderungen. Etwa 2.200 Halterinnen und Halter von Wiederkäuern sind in Hessen betroffen. Weiterlesen →