Magistrat beschließt Verlängerung der Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus bis 2020

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verlängert ihre Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und damit die Bereitstellung von Zuschüssen für die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau bis zum 31. Dezember 2020.

Das hat der Magistrat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2018 beschlossen. Die städtische Förderung ist allerdings nach wie vor daran geknüpft, auch die entsprechende Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Die Stadtverordneten müssen der Vorlage noch zustimmen.

Um die monatliche Kaltmiete auf 6,00 €/m² bis 6,50 €/m² bei Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und auf 7,20 €/m² bis 7,80 €/m² für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu reduzieren, sollen Investor*innen auch weiterhin einen Zuschuss – gestaffelt nach Wohnungsgröße – erhalten, erklärt Wohnungsdezernentin Akdeniz: „Bezahlbares Wohnen ist für uns im Magistrat seit vielen Jahren zentrales politisches Ziel. Mit der Verlängerung der Zuschussrichtlinien setzen wir erneut ein Zeichen, sowohl im sozialen Wohnungsbau als auch für mittlere Einkommen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Denn, erklärt die Dezernentin weiter, auch die Empfänger*innen mittlerer Einkommen bekämen den Druck auf dem Wohnungsmarkt zunehmend zu spüren. „Sie konkurrieren im freifinanzierten Bereich mit Besserverdienenden, finden daher oft erst nach langer Suche eine Wohnung. Dieser Entwicklung wollen wir mit der Förderung entgegenwirken.“

Im Zuge der neuen Richtlinien wird die Vermittlung der Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen dem Verfahren der Vermittlung von Sozialwohnungen angepasst. Dies bedeutet, dass sich Familien mit mittlerem Einkommen bei der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle wohnungssuchend melden müssen. So ist gewährleistet, dass die städtischen Registrier- und Vergaberichtlinien auch für diesen Personenkreis angewandt werden können.

Als Bemessungsgrundlage für das zu berücksichtigende Einkommen für den Bezug einer derart geförderten Wohnung ist der Richtwert für eine Person von rund 27.700 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt von rund 41.500 Euro Bruttojahreseinkommen maßgebend.

Fragen rund um das Thema beantworten die Mitarbeiter*innen des Wohnungsamtes unter wohnungsamt [at] darmstadt [dot] de. Weitere Informationen auf: https://liup.de/FU8po.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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