Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt Forderung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zum besseren Schutz gegen Fluglärm

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FlugzeugDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (04.07.18) beschlossen, die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) für gesetzliche Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu unterstützen. Im Fokus steht hierbei die eigentlich bereits für das Jahr 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Dieses Gesetz umfasst die Anwendung passiven Schallschutzes und Baubeschränkungen im Umfeld von Flughäfen. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung (vermutlich bei der nächsten Sitzung am 30.08.) der Vorlage zu, ist der Magistrat aufgefordert, die ADF bei den Bemühungen bei der Bundesregierung auf eine gesetzliche Anpassung zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu drängen, zu unterstützen. Dazu gehören auch Forderungen wie die Ausweitung der Nachtflugbeschränkung auf die Zeit von 22 bis 06 Uhr, mehr Anreize zum Einsatz leiserer Flugzeuge, sowie ein verbesserter baulicher Schallschutz z.B. für Kindertageseinrichtungen.

Umweltdezernentin Barbara Akdeniz hierzu: „Ziel hier muss es sein, den Fluglärm durch aktive Schallschutzmaßnahmen möglichst zu minimieren, und die verbleibende Lärmbelastung durch wirksamen passiven Schallschutz abzumindern. Bislang erschöpft sich der gesetzliche Schutz gegen Fluglärm fast ausschließlich auf passiven Schallschutz, im Darmstädter Norden meist nur Schallschutzlüfter in Schlafräumen. In seiner aktuellen Anwendung wird das Fluglärmschutzgesetz damit leider schlichtweg seinem Namen nicht gerecht.“

Für den Flughafen Frankfurt wurde als Folge des Gesetzes ein Lärmschutzbereich mit Nacht- und Tagschutzzonen ausgewiesen. Weite Teile des Darmstädter Nordens liegen in der Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone, eine Ausweisung neuer Bebauungspläne ist dort nicht möglich, Bürgerinnen und Bürger in der Nacht-Schutzzone haben ein Anrecht auf passiven Schallschutz für Ruheräume. Die ADF-Stellungnahme verweist hier auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Fluglärm insbesondere in der Nacht und fordert entsprechend deutlich niedrigere Grenzwerte für den Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, diese Maßnahmen sollen zudem deutlich wirkungsvoller ausgeführt werden.

Darüber hinaus beschreibt die Stellungnahme, dass im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und in anderen für Fluglärm relevanten Gesetzeswerken der aktive Schallschutz, also die Reduzierung des Lärms am Flugzeug, deutlich mehr Anwendung finden muss. Derzeit sind diese für den Fluglärmschutz wichtigen Maßnahmen kaum gesetzlich verankert, was ihre Anwendung deutlich erschwert. Daher regt die Stellungnahme an, aktiven Schallschutzmaßnahmen bei der Abwägung von Flugrouten beispielsweise gegenüber Kriterien wie der Abwicklungskapazität sehr viel mehr Bedeutung einzuräumen.

„Wir diskutieren aktuell über die Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, die in Bezug auf die Anzahl der von Fluglärm belasteten Menschen beträchtliches Wirkungspotential hat. Wir stellen mit der Anforderung an das Fluglärmschutzgesetz aber die prinzipielle Belastung durch Fluglärm in den Mittelpunkt der Debatte. Um hier entgegen zu wirken, brauchen wir zusätzlich ein ganzes Bündel an Maßnahmen, vom längeren Nachtflugverbot über leisere Flugzeuge bis zu mehr und besserem aktiven Schallschutz, um für die Gesamtregion und damit auch für Darmstadt eine deutliche Entlastung zu erreichen. Für die Umsetzung dieser Forderungen und die Änderung der notwendigen Rahmenbedingungen in Berlin wollen wir uns mit aller Kraft einsetzen“, so Akdeniz.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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