Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält vom Hessischen Ministerium für Waffen und Munition können noch bis Anfang Juli bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde straffrei abgegeben werden. Aus der vor einem Jahr in Kraft getretenen Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.
Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder beispielsweise geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sogenannte Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und Schreckschusswaffen. Auch legale Schusswaffen fallen unter die Amnestie.
Die Polizei möchte die Bürger noch einmal darauf hinweisen, dass die Waffenamnestie in Kürze endet. Waffen und Munition können bei den für den Wohnort zuständigen Polizeidienststellen oder bei den jeweils zuständigen Waffenbehörden abgegeben werden.
Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor telefonisch mit der Polizei oder der Waffenbehörde in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen