Umweltdezernentin Barbara Akdeniz bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Hunde außerhalb geschlossener Ortslagen, besonders im Landschaftsschutzgebiet anzuleinen

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HundUmweltdezernentin Barbara Akdeniz weist daher darauf hin, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit – insbesondere in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni – auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, besonders im Landschaftsschutzgebiet an der Leine geführt werden sollten.

„Der Schutz freilebender Tiere in den Frühjahrsmonaten hat oberste Priorität, auch um die Artenvielfalt zu erhalten. Ein freilaufender Hund kann großen Schaden anrichten, insbesondere wenn sein Jagdtrieb erwacht und Kommandos der Besitzer und Besitzerinnen unbeachtet bleiben. Hunde können zu einer Bedrohung für Tiere werden, indem er Wegränder absucht oder in Fruchtäckern frei herumläuft“, so Stadträtin Akdeniz.

Allein die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können entscheidend mithelfen, dass in der Brut- und Setzzeit andere Tiere von einer Störung und Bedrohung verschont bleiben, in dem der Hund beim Spaziergang grundsätzlich an der Leine geführt wird.

Daneben sind in Naturschutzgebieten Hunde generell an der Leine zu führen. Missachtung des Leinenzwangs in Naturschutzgebieten wird mit einem Verwarnungsgeld gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz geahndet.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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