Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – OB Partsch: „Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“

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AutosDas Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem letztinstanzlichen Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen in Städten mit hohen Luftschadstoffkonzentrationen geschaffen. „Das Urteil bürdet den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Folgen einer Situation auf, die nicht von ihnen verursacht wurden“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich stets gegen Fahrverbote gewandt und ist sich darin mit dem Deutschen und dem Hessischen Städtetag einig. Klar ist aber auch: Die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt hat oberste Priorität.“ Um so notwendiger sei nun eine Verkehrswende, betonen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz: „Wir brauchen eine zukunftsfähige Mobilität in unseren Städten. Verbote führen nicht zum Ziel.“

Vorausgegangen waren bereits zwei wegweisende Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart, die schon 2017 übereinstimmend entschieden, dass die Luftgrenzwerte verbindlich einzuhalten sind. Dafür müssten, falls nötig, auch drastische Maßnahmen ergriffen werden. Die Gerichte waren sich einig, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Beide Gerichte betonten, dass Diesel-Fahrverbote geeignete Maßnahmen seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind.

Auch Darmstadt, eine der am stärksten mit Stickoxiden belasteten Städte bundesweit sowie eine der 16 Städte, die Gegenstand der Klagen unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung des NO2-Grenzwerts ist, ist von diesem Urteil betroffen. Um nicht unvorbereitet dieser Situation gegenüber zu stehen, hat die Stadt die Minderungswirkung streckenbezogener Dieselfahrverbote in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umwelt- und dem Verkehrsministerium geprüft, wobei auch die Auswirkungen einer innerstädtischen Verlagerung des Verkehrs, die durch die streckenbezogenen Fahrverbote verursacht würden, einbezogen wurden.

Zum einen sind dabei drei Straßenabschnitte betrachtet worden, die nun nach entsprechender Vorbereitung gesperrt werden könnten: Die Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Wilhelminenstraße; die Hügelstraße zwischen Tunnelausgang und Karlstraße sowie die Zeughausstraße zwischen Luisenstraße und Schleiermacherstraße. Zum anderen haben Simulationen aber auch gezeigt, dass die Verkehrsverlagerungen im Falle der Sperrung von Straßenabschnitten zu einer höheren Belastung anderer bereits stark belasteter Straßenzüge führen. Werden damit bereits bestehende Grenzwertüberschreitungen weiter verschärft oder neue Grenzwertüberschreitungen verursacht, ist eine Straßensperrung nicht zulässig. Die Umsetzung des Urteils würde in enger Abstimmung mit dem Hessischen Umweltministerium erfolgen. „Voraussichtlich“, so Akdeniz, „wird nicht die gesamte Innenstadt gesperrt werden und es wird zu keiner Total-Blockade kommen. Der zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht absehbar.“

Oberbürgermeister Partsch und Umweltdezernentin Akdeniz weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Stickoxidbelastung in Innenstädten zum überwiegenden Anteil durch Dieselfahrzeuge verursacht wird, die aufgrund von Abschaltautomatiken und Schummelsoftware wesentlich höhere Stickoxidemissionen vorweisen als eigentlich zulässig. „Das Fahrverbot hätte durch die Bunderegierung abgewendet werden können, wenn diese die Automobilindustrie in die Pflicht genommen hätte, wirkungsvolle, technisch mögliche Nach- bzw. Umrüstungen von Euro-5- und Euro-6-Dieselfahrzeugen durchzuführen.“

Die sogenannte „Software-Lösung“ sowie bisher durchgeführte geringfügige Modifikationen bei einigen Pkw-Modellen reichten nicht aus. Für die Kosten umfassender Nach- bzw. Umrüstungen seien die Automobilkonzerne heranzuziehen, denn, so Partsch und Akdeniz weiter, „die Automobilindustrie hat durch manipulierte Abgasuntersuchungen und Abschaltautomatiken nicht nur diese Situation maßgeblich verursacht, sondern auch die Schädigung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger billigend in Kauf genommen“. Der Druck, der auf EU-Ebene zu Recht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut wird, müsse daher an die Automobilkonzerne weitergegeben werden und nicht an die Kommunen.

Dass die Stadt Darmstadt zu entschiedenen Maßnahmen greift, wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, werde am Beispiel der Feinstaubbelastung deutlich, der man 2015 mit einem Lkw-Durchfahrtsverbot und dem Ausweisen einer Umweltzone begegnet ist. Die Feinstaubgrenzwerte, vor einiger Zeit noch ein großes Problem, werden nun eingehalten.

Für weitere Maßnahmen bewirbt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zudem um Fördergelder aus dem von der Bundesregierung Sonderprogramm „Saubere Luft 2017-2022“. Ein Maßnahmenplan „Green City Darmstadt“, der dafür erarbeitet wird, bündelt nicht nur alle Möglichkeiten, sondern wird diese auch in ihrer Effizienz bewerten, so dass schnell die wirksamsten umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen und Initiativen aus den Bereichen Digitalisierung, Verkehrssteuerung, Vernetzung des ÖPNV, Stärkung der E-Mobilität und Ausbau des Radverkehrsnetzes.

„Schon jetzt ist aber abzusehen, dass eine Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu mehr Bus und Bahn, zu Radverkehr und E-Mobilität erfolgen muss“, betonen Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert hier an jede Bürgerin und jeden Bürger, die eigene Mobilität kritisch zu prüfen und, wo möglich, vom privaten PKW auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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