Hinweise des Hessischen Landeskriminalamts zu sogenannten „Horror-Clowns“

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PolizeiDerzeit berichten zahlreiche Medien über das Phänomen der sogenannten „Horror-Clowns“. Dabei erschrecken als Clown verkleidete Personen wahllos nichtsahnende Passanten und verfolgen diese zum Teil auch. In veröffentlichten Internetvideos führten diese Clowns teilweise sogar Messer, Motorsägen oder ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich. Immer mehr Menschen fürchten sich bei dem Gedanken, einem dieser gruseligen Maskenträger zu begegnen.

In Hessen gibt es bislang nur vereinzelte Meldungen über derartige Clowns, die Menschen aufgelauert und erschreckt haben.

Trotzdem ist die hessische Polizei sehr sensibel und begegnet diesem Phänomen mit großer Aufmerksamkeit. Denn aus einem bloßen Erschrecken kann schnell eine Straftat, wie zum Beispiel Nötigung (im Straßenverkehr), Bedrohung oder gar Körperverletzung werden: Hier hört der Spaß auf!

Für Kostümfreunde gilt:

  • Wenn Sie sich als „Horror-Clown“ verkleiden und Passanten erschrecken, können Sie sich strafbar machen!
  • Straftaten, wie Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung werden unabhängig von der Kostümierung konsequent durch die Polizei verfolgt!

So verhalten Sie sich richtig:

  • Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr, indem Sie sich „Horror-Clowns“ absichtlich nähern!
  • Holen Sie Hilfe!
  • Machen Sie auf sich aufmerksam, wenn Sie sich bedroht fühlen!
  • Rufen Sie umgehend über Notruf 110 die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen oder sehen, wie andere Menschen bedroht werden!

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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