Kautionsbetrug: Polizei warnt vor falschen Wohnungsanzeigen

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PolizeiIn der Hoffnung eine Wohnung besichtigen zu können, überwies so auch eine 18-Jährige Ende April 2016 über 2000 Euro auf ein ausländisches Konto. Sie war auf eine falsche Wohnungsanzeige reingefallen.

Die Frau interessierte sich für eine Wohnung in Darmstadt, die über ein Internetportal angeboten wurde. Da der vermeintliche Eigentümer angab, für die Besichtigung aber aus Finnland anreisen zu müssen, bat er darum, dass die Kaution vorab überwiesen wird. Um seinem Anliegen Seriosität zu verleihen, fälschte er in seinen Emails das Layout einer seriösen Internetplattform, auf welcher Wohnung angeboten werden können. Nachdem das Geld überwiesen war, musste die Wohnungssuchende feststellen, dass weder die Wohnung frei ist, noch der Email-Partner Eigentümer dieser war.

Dass Sie nicht auf falsche Wohnungsanzeigen reinfallen, rät die Polizei in diesem Zusammenhang: Tätigen Sie keine Überweisungen im Vorfeld von Wohnungsbesichtigungen. Erst wenn ein Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, erfolgt üblicherweise die Überweisung von Kaution und Miete.

Seien Sie besonders misstrauisch, wenn: die beworbene Wohnung weitaus günstiger ist als der lokale Mietspiegel / Kaufpreis. die Kommunikation lediglich per Email / Chats und häufig in Englisch erfolgt. ein Besichtigungstermin, ohne vorherige Geldüberweisung, seitens des Anbieters nicht akzeptiert und angeboten wird.

In diesen Fällen ist es ratsam, erst gar nicht auf das Angebot einzugehen.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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