Zweiter Lärmaktionsplan Straßenverkehr für Regierungsbezirk Darmstadt tritt in Kraft

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Am Montag (21.03.16) ist der zweite Lärmaktionsplan für den Bereich Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt vom Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. „Straßenverkehrslärm ist eines der größten Probleme für Menschen im Umweltbereich. Diesem Problem haben wir uns gestellt, indem wir unter Bürgerbeteiligung die sogenannten Hot Spots in Darmstadt zusammengefasst haben, um durch diesen direkten Dialog Lärmschwerpunkte besser zu identifizieren, auch insbesondere die verschiedenen Lärmemittenten auszumachen. Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten vom Verkehrslärm belasteten Gebieten in Südhessen“, erläutert die Darmstädter Verkehrs- und Umweltdezernentin Cornelia Zuschke. 

Im April 2013 wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Lärmschwerpunkte zu nennen und Anregungen zur Lärmreduktion zu geben. In zahlreichen E-Mails und Briefen sowie Telefonaten hat das städtische  Umweltamt die Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger erfasst und entsprechende Stellungnahmen in den städtischen Fachverwaltungen und Beteiligungen eingeholt. Laut Bürgerbeteiligung sind besonders störend: LKW-Durchfahrten, lautes Hupen, sanierungsbedürftige Straßen, schnelles Fahren, Lärm durch Bushaltestellen direkt vor Wohnhäusern sowie die Zunahme des Taktes des ÖPNV, insbesondere von Bussen im Bereich Eschollbrücker Straße, der Roßdörfer Straße,  in der Pallaswiesenstraße und in der Frankfurter Straße zusätzlich durch Straßenbahnen, letzteres gilt auch für die Heidelberger Landstraße. Die Zusammenfassung ist auch im Lärmaktionsplan des Landes Hessen enthalten.

In die Fortschreibung des jetzt in Kraft getretenen Lärmaktionsplans aufgenommen wurden unter anderem Straßensanierungsmaßnahmen, von denen ein Großteil bereits im Laufe des Jahres 2015 umgesetzt wurde (etwa Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße, Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nußbaumallee, Dieburger Straße zwischen Spessartring und Taunusstraße, Heinrichstraße zwischen Heidenreichstraße und Kirchbergweg) beziehungsweise aktuell umgesetzt wird (Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring). Ebenfalls im Vorgriff auf den Lärmaktionsplan wurde die Einführung einer Tempo 30-Regelung in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring / Kasinostraße eingeführt. „Hier wollen wir auch künftig im Einvernehmen mit dem Land als Kommunen vorankommen“, so Zuschke.

Ein weiterer Schwerpunkt des Lärmaktionsplans werden Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung sein, wie Verkehrsdezernentin Zuschke erläutert: „Da gerade ein Stop-and-Go-Verkehr auch durch Anfahrtsgeräusche, Beschleunigungen und abruptes Abbremsen zu Lärmbelastungen führt, ist die im Rahmen des Luftreinhalteplans in Auftrag gegebene Untersuchung zur verkehrsoptimierten Ampelsteuerung auch Gegenstand des Lärmaktionsplans. Eine wichtige Entlastung stellt vor allem auch die Beibehaltung des LKW-Durchfahrtsverbots nachts sowie die Verschärfung des LKW-Durchfahrtsverbots durch den Luftreinhalteplan 2015 dar“, erläutert Zuschke. „Viele Maßnahmen, die dem Lärmschutz dienen, dienen letztendlich auch der Luftreinhalteplanung insbesondere die Straßensanierungen, Maßnahmen zur Erreichung einer Verkehrsverflüssigung, Beibehaltung beziehungsweise Verschärfung der LKW-Fahrverbote, die Weiterentwicklung des Radwegenetzes, das stadtweite Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung, die Installation von Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet insbesondere an Schwerpunkten, die Optimierung des ÖPNV, die Prüfung der Realisierbarkeit von Straßenbahntrassen in den Ost- und Westkreis sowie die Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe. Die Aufzählung der Maßnahmen zeigt, dass das Ziel der Minderung von Lärm nicht kurzfristig und nicht nur alleine auf kommunaler Ebene erreichbar ist. Erhebliche investive Maßnahmen sind erforderlich, die auch in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage schwierig umzusetzen sind. Eine umweltgerechte Verkehrsplanung, eine umweltgerechte Straßeninfrastruktur mit den hierdurch verknüpften Verbesserungen der Wohnbevölkerung sind Zukunftsaufgaben die wir auch im Rahmen des Masterplans Darmstadt 2030 aufgreifen und weiter umsetzen“, so Zuschke.  Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Darmstadt ist auf der Homepage des RP Darmstadt ersichtlich, er kann auch unter dem Link www.laermaktionsplan.hessen.de aufgerufen und heruntergeladen werden. Außerdem liegt er in Papierform öffentlich aus beim Regierungspräsidium Darmstadt in dem Zeitraum vom 21. März bis 22. April 2016.

Hintergrund:
Nach Paragraf 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen pro Tag festzulegen. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Quelle. Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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