Der Pflegestützpunkt Darmstadt bietet Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz an

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Stadthaus Frankfurter StraßeDer Pflegestützpunkt Darmstadt, eine Kooperation der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Pflegekassen, vertreten durch die HEAG BKK, als Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung, bietet im Stadthaus in der Frankfurter Straße Beratungen zu dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz an. Das neue Gesetz bringt verbesserte und höhere Leistungen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Die Pflege zuhause soll dadurch gestärkt werden.

Sozialdezernentin Barbara Akdeniz begrüßt das neue Gesetz und weist auf die Angebote des Pflegestützpunktes hin: „Die Anpassungen durch das Pflegestärkungsgesetz beziehen sich auf die Höhe des Pflegegeldes, der Pflegesachleistung sowie eine Erhöhung der Jahrespauschalen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Zudem können die Beträge miteinander kombiniert werden. Auch im stationären Bereich kommt es aufgrund der Erhöhung von Betreuungskräften zu Verbesserungen“, erklärt Akdeniz. „Wir legen daher allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema Pflege zu tun haben, nahe, die Beratungsangebote unseres Pflegestützpunkts zu nutzen.“

Das neue Gesetz sieht vor, das weitere Angebote wie Kurzzeitpflege für Menschen mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen, etwa durch Demenz, über die sogenannte Pflegestufe 0 zu finanzieren. Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden künftig mit 4000 statt wie bisher mit 2557 Euro bezuschusst. Allerdings muss dieser Zuschuss wie gehabt vor Umbau beantragt werden. Das Pflegestärkungsgesetz sieht außerdem eine Verbesserung für berufstätige pflegende Angehörige vor. Diese sollen künftig ein Pflegeunterstützungsgeld in Form einer zehntägigen Lohnersatzleistung für eine Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen durch die Pflegekasse erhalten. Noch in dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung in einem zweiten Schritt des Pflegestärkungsgesetzes einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen und somit die Begutachtungen durch die medizinischen Dienste der Krankenkassen anpassen. Ein Überblick über die Leistungen des Gesetzes gibt es hier.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können mit dem Pflegestützpunkt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt unter der Telefonnummer 06151 / 66 99 631 und 66 92 971 oder per Mail unter pflegestuetzpunkt [at] darmstadt.de Kontakt aufnehmen. Die offenen Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr und mittwochnachmittags von 14 bis 16 Uhr. Darüber hinaus können individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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