Halloween steht wieder vor der Tür – Streiche können böse Folgen haben

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HalloweenMit furchterregenden Masken und anderen gruseligen Verkleidungen werden auch am Freitag (31.10.2014) wieder viele Kinder auf der Suche nach „Süßem“ durch die Straßen ziehen. Sollte der ein oder andere Hausbewohner keine Süßigkeiten zu Hause haben, droht nicht selten „Saures“. Und genau hier muss dann leider viel zu oft die Polizei ausrücken. Eier, die an Hauswänden kleben, Farbschmierereien oder herausgerissene Pflanzen seien nur als Beispiele für „saure“ Taten genannt. Die kleinen Monster erkennen bei ihren Streichen leider allzu häufig überhaupt nicht, dass sie strafbare Handlungen, und zwar meist Sachbeschädigungen, begehen. Der eigentliche Gedanke des friedlichen Halloweenfeierns verliert sich hier gänzlich.

Den Eltern sei deshalb geraten: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Kindern und klären Sie sie über mögliche rechtliche Folgen auf. Dabei sollte auch klar sein, dass weder eine Verkleidung noch das Alter vor Konsequenzen schützen. Bei Taten von Kindern unter 14 Jahren werden nämlich Sie als Eltern voll haftbar gemacht.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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