Mit dem Adoptionsvermittlungsgesetz wurden die Jugendämter verpflichtet, in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet eine Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten. Aufgabe dieser Stelle ist es, elternlose Kinder oder junge Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können in geeignete Adoptivfamilien zu vermitteln.
Die Beratung von Müttern und Vätern, die Ihr Kind für eine Adoption frei geben wollen, die Auswahl und Schulung von Adoptiveltern sowie die gelingende Vermittlung eines Kindes gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben des Jugendamtes. Die Begründung eines Adoptionsverhältnisses hat für die Betroffenen Auswirkungen, die für ihren weiteren Lebensweg bestimmend sind. Weiterlesen