Magistrat schafft Voraussetzungen für die Einführung einer Umweltzone

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UmweltzoneDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (15.01.14) einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Umweltzone durch das Land Hessen gefasst und befürwortet eine solche Landesentscheidung. Die Umweltzone könnte in dem im derzeit gültigen Teilplan des Landes Hessen zur Luftreinhaltung festgesetzten Bereich der Durchfahrtsbeschränkungen und des Nachtfahrverbots für LKW entsprechen. Ausweitungen sind denkbar, sobald die Ergebnisse des vom Land Hessen beauftragten Gutachtens einer Wirkungsanalyse verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt durch Modellierung vorliegen.

Die Einführung einer Umweltzone allein wird nicht ausreichen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Es wird ein Maßnahmenbündel erforderlich sein, um die Belastung der Luft mit Schadstoffen weiter zu reduzieren. Konsequenz ist, dass die bisherigen, nachweislich wirksamen Maßnahmen – insbesondere die Durchfahrtsbeschränkungen und das Nachtfahrverbote für den LKW-Verkehr – beibehalten und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden müssen“, so Umweltdezernentin Brigitte Lindscheid. „Mit diesem Magistratsbeschluss und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2014 haben wir die Voraussetzungen für die Einführung einer Umweltzone durch das Land Hessen in Darmstadt geschaffen.“

In Anbetracht der derzeitigen Rechtslage und um die Schadstoffbelastung der Luft so schnell wie möglich absenken zu können, sei es erforderlich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Umweltzone für das Stadtgebiet Darmstadt herbeizuführen, um alle notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung treffen zu können, erläutert Darmstadts Umweltdezernentin weiter. Neben dem Ergebnis der Untersuchung des Landes gehört eine Vorbereitung in der Verwaltung, wie Absprachen mit allen Beteiligten zu den strassenverkehrlichen Maßnahmen, hierzu gehören neben den Behörden insbesondere die angrenzenden Landkreise. Das Umweltministerium, hat die Stadt Darmstadt unter Bezugnahme auf den Schriftwechsel und das in Kürze vorliegende Gutachten in seinem Schreiben vom November letzten Jahres aufgefordert, bereits vorbereitende Beschlüsse der Gremien zur Einführung einer Umweltzone in Darmstadt herbeizuführen.

An der Messstation in der Hügelstraße wird der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten. Für das Jahr 2013 wurden bereits 44 Überschreitungen des Stundenmittelwertes gemessen, damit hat Darmstadt in Hessen die höchsten Belastungen an einer verkehrsabhängigen Messstation. Wie im Luftreinhalteplan des Landes 2011 ausgeführt, ist in vier weiteren Straßenzügen derzeit mit Überschreitungen des gesetzlichen Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid zu rechnen, dazu gehören die Heinrichstraße, die Bleichstraße, die Kasinostraße und der Rhönring. Sämtliche genannten Straßen werden in der Umweltzone liegen.

Zum Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat 2012 in seinem Urteil zum Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt festgestellt, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung zu ergreifen sind, um die Situation zu verbessern – ungeachtet der dadurch entstehenden Kosten. Hierzu gehöre auch die Einführung einer Umweltzone. In zweiter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom 05. September 2013 das erstinstanzliche Urteil bestätigt und neben umfangreichen Ausführungen zur Klagebefugnis von Umweltverbänden festgestellt, dass das Land Hessen einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Darmstadt aufzustellen habe, der sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Diese Maßnahmen müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Anordnung einer Umweltzone. In Anbetracht dieses Urteils hatte Umweltdezernentin Brigitte Lindscheid das Hessische Umweltministerium mit Schreiben vom 30.09.2013 erneut aufgefordert, zu den bestehenden Maßnahmen des gültigen Luftreinhalteplans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt von 2011 die Einführung einer Umweltzone zusätzlich festzusetzen. In seinem Antwortschreiben hat das Umweltministerium auf das vom Land zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Gutachten für das Stadtgebiet Darmstadt verwiesen, in dem die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen des Luftreinhalteplans und mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung detailliert anhand der Auswertung neuster Verkehrszählungen im Stadtgebiet und der vom Ministerium durchgeführten LKW-Befragungen fachlich fundiert berechnet werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden spätestens im März 2014 vorliegen und dann sowohl den städtischen Gremien als auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die neuen Untersuchungsergebnisse werden Grundlage der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sein. Als ein Ergebnis der Untersuchung wird mit der Einführung einer Umweltzone gerechnet. Eine von der Auswertung des laufenden Gutachtens unabhängige Einführung einer Umweltzone durch Fortschreibung des geltenden Luftreinhalteplans hält das hessische Umweltministerium derzeit aufgrund der Rechtslage nicht für möglich.

Grafik Umweltzone Darmstadt (PDF)

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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