Fluglärm: Wissenschaftsstadt Darmstadt reagiert mit Unverständnis auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes

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FlugzeugMit Unverständnis reagiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum so genannten südlichen Gegenanflug vom Mittwoch (20.11.13). Geklagt hatte die Gemeinde Egelsbach, da diese durch die Verschiebung des Gegenanfluges nach der Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn in Richtung der Siedlungsflächen und durch den vom Egelsbacher Verkehrslandeplatz ausgehenden Fluglärm besonders betroffen ist. Die Richter urteilten jedoch, dass zum einen eine Addition der Lärmemissionen gesetzlich nicht erlaubt sei, zum anderen würden Kapazitätsgründe gegen eine Rückverlagerung des südlichen Gegenanfluges sprechen. In diesem Falle könne nämlich die im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen festgelegte Kapazität an Flugbewegungen nicht gewährleistet werden.

Umweltdezernentin Brigitte Lindscheid: „Wir sind enttäuscht, dass abermals in der Rechtsprechung die Gesundheit der von Fluglärm betroffenen Menschen hinter dem Punkt der Flughafenkapazität zurückstehen muss. Ebenso ist es unverständlich, dass die Addition von Lärmquellen keinerlei gesetzliche Relevanz hat. Es gilt hier Einfluss zu nehmen auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen im Bundes- und Landesrecht, damit das Schutzgut der menschlichen Gesundheit den Stellenwert erfährt, den es verdient hat. Dass Fluglärm eine gesundheitsschädliche Wirkung hat wurde durch Studien hinreichend belegt “

Ebenfalls am vergangenen Mittwoch tagte die Fluglärmkommission in Raunheim. Bei der Sitzung wurde ein Forderungskatalog der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen an die auf Bundesebene sich in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien durch die Versammlung offiziell begrüßt. Zentraler Bestandteil dieses Kataloges ist die Forderung nach einer wesentlich stärkeren Einbindung der betroffenen Bevölkerung bei der Verlegung und Neuplanung von Flugrouten. Ebenso werden verbindliche Lärmobergrenzen für die von Fluglärm betroffenen Gebiete gefordert. Stadträtin Lindscheid: „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt und unterstützt diese Forderungen ausdrücklich, es ist wichtig dass die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen vor dem Hintergrund des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ein deutliches Signal an die zukünftige Bundesregierung sendet“ Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen, eine Beschwerde hiergegen durch die Gemeinde Egelsbach befindet sich noch in der Prüfung.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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