Auch wohnungslose Mitbürger können in Darmstadt ihr aktives Wahlrecht wahrnehmen

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Wählen kann in Deutschland nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Aber auch Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Adresse und ohne Wohnsitz können ihr aktives Wahlrecht wahrnehmen, indem sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Darmstadts Jugend- und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz: „Gerade in Zeiten wachsender Armut und des Anstiegs der Wohnungslosigkeit wollen wir in Darmstadt bewusst ein Zeichen setzen: Die Ausübung des Wahlrechts ist ein demokratisches Grundrecht für alle Menschen.“ Das allgemeine, aktive Wahlrecht sei eine „der tragenden Säulen unserer Demokratie“, gelte nicht umsonst als eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien. „Dieses Grundrecht gilt im Sinne der demokratischen Teilhabe für alle Wahlberechtigten – auch für Menschen ohne Wohnsitz. Uns liegt sehr daran, auch Wohnsitzlosen das Wählen komplikationslos zu ermöglichen. Wir setzen damit einen bundesweiten Vorschlag der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe direkt vor Ort in die Tat um“, so Stadträtin Akdeniz.

Um bei der Bundestagswahl und der hessischen Landtagswahl am 22. September wählen können, ist von Montag (19. August) an bis zum Sonntag (1. September 2013) ein offizieller Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis zu stellen. Zuständig für diese Eintragung ist bei wohnungslosen Mitbürgern die Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird. Erforderlich ist es dabei (Hessenwahl), einen dreimonatigen Aufenthalt im Bundesland Hessen nachzuweisen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und mindestens 18 Jahre alt sein.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Erdgeschoss des Stadthauses in der Grafenstraße 30. Der Antrag muss den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die persönliche Unterschrift des Antragstellers aufweisen. Auch der Personalausweis muss vorgelegt werden.

Jeder wahlberechtigte Wohnsitzlose bekommt nach dem Eintrag ins Wählerverzeichnis einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, Sammelanträge ans Wahlamt zu stellen. Solche Sammelanträge könnten mit Hilfe von Beratungsstellen oder anderen Hilfeeinrichtungen eingereicht werden. Sie müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Betroffene können sich auch an das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Abteilung Soziale Hilfen, Telefon: 13-2413 oder 13-4053, E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention [at] darmstadt.de wenden und dort konkrete Anlauf- und Beratungsstellen erfragen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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