Antrags- und Rederecht – Magistrat erweitert die Rechte des Ausländerbeirats in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen

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„Es ist ausdrücklicher politischer Wille der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zudem im Sinne einer fortschrittlichen Integrationspolitik, dem Ausländerbeirat weitestgehende politische Partizipationsmöglichkeiten einzuräumen. Der Magistrat hat dem jetzt durch einen Beschluss Rechnung getragen, der die Rechte des Ausländerbeirates in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen deutlich erweitert“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Wir haben damit den Weg zu einer möglichst weiten Auslegung der durch die Hessische Gemeindeordnung gegebenen Befugnisse des Ausländerbeirates in der Gemeindevertretung geebnet. Darmstadt reiht sich mit diesem Beschluss in die Liste integrationspolitisch offener und fortschrittlicher Gemeinden ein.“

Der Vorsitzende des Ausländerbeirates, Ibrahim Akbulut, betont: „Das uneingeschränkte Antrags- und Rederecht des Ausländerbeirates in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen bedeutet einen richtigen und wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Darmstadt. Der Ausländerbeirat wird diese erweiterten Rechte in Anspruch nehmen und damit seinen Beitrag zur Gestaltung der Kommunalpolitik leisten.“

In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), Paragraf 88, Absatz 2, heißt es: „Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können (…) in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.“ Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt regelte dies bisher wie folgt: „Zu den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Ausländerbeirates eingeladen. Sie sollen zu Tagesordnungspunkten, die spezifische Interessen ausländischer Einwohner und Einwohnerinnen betreffen, gehört werden.“ Die Stadt hat mit dieser Soll-Regelung bereits die in der HGO festgelegte Anhörungsmöglichkeit in ein Anhörungsrecht des Ausländerbeirates ausgeweitet. Da dies jedoch noch nicht gleichzusetzen ist mit einem Rederecht, wurden jetzt Beschlüsse gefasst, das Rederecht des Ausländerbeirates festzuschreiben.

Das bestehende Anhörungsrecht (in der Stadtverordnetenversammlung) und das Rederecht (in Ausschüssen) war bislang auf Tagesordnungspunkte begrenzt, die spezifische Interessen ausländischer Einwohner und Einwohnerinnen betreffen. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, in der 16,4 Prozent der Bevölkerung Nicht-Deutsche sind und knapp ein Viertel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund hat, sieht die Interessen der ausländischen Einwohner und Einwohnerinnen nicht auf spezifische Tagesordnungspunkte begrenzt, da diese keine Randgruppe, sondern integraler Bestandteil der Stadtgesellschaft sind. Kommunale Angelegenheiten betreffen daher in gleichem Maße Deutsche, Nicht-Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund,“ betont Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Entsprechend hat der Ausländerbeirat zu allen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen zu können, und daher auch zu allen Tagesordnungspunkten ein Rederecht erhalten.“

Bisher sah die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor: „Vorschläge des Ausländerbeirates in Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, sind spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich einzureichen.“ Zwar konnten Fraktionen Vorschläge des Ausländerbeirates übernehmen, wodurch diese Vorschläge Antragsstatus erhalten haben. „Um diese Abhängigkeit von politischen Fraktionen zu vermeiden und um dem Ausländerbeirat weitestgehende Partizipation zu ermöglichen, wird das Vorschlagsrecht in ein direktes und unmittelbares Antragsrecht des Ausländerbeirates in der Stadtverordnetenversammlung ausgeweitet. Dieses Antragsrecht ist ebenfalls nicht auf Interessen ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen, sondern in allen Angelegenheiten zu erteilen“, führt Oberbürgermeister Jochen Partsch weiter aus. „Denn auch dieses Antragsrecht lässt sich auf Paragraf 8 der HGO stützen. Es steht im Ermessen der Stadtverordnetenversammlung, dieses Recht dem Ausländerbeirat einzuräumen und dies wollen wir jetzt auch für eine bessere Partizipationsmöglichkeit so umsetzen.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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