Leinenzwang für Hunde: Während der Brut-, Setz-, und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine – vor allem auf den Streuobstwiesen in Eberstadt und im Griesheimer Sand

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Streuobstwiesen EberstadtDie Untere Naturschutzbehörde Darmstadt weist daraufhin, dass Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli in der freien Landschaft an einer Leine zu führen sind. Die Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Stadt Darmstadt vom 23. Juni 2004“ schützt nicht nur die Landschaft und Pflanzen, sondern auch die Lebensräume der Vögel vor Beeinträchtigungen, Verschmutzungen oder Belästigungen, die durch wildernde oder streunende Hunde verursacht werden können. Dies gilt für Waldflächen und freie Landschaften, Wege und Gewässer.

Betroffen von dem Leinenzwang sind die Landschaftsschutzgebiete Streuobstwiesen und Griesheimer Sand. Straßen, Wege und Flächen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, und Parkanlagen zwischen Wohngebieten sind von der Regelung ausgenommen.

Im Frühjahr suchen junge Rehe und Hasen auch auf sonstigen Wiesen und auf Ackerflächen Deckung – deshalb wird darum gebeten, auch in diesen Bereichen die Hunde in den kommenden vier Monaten nicht frei laufen zu lassen. Auch Spaziergänger werden gebeten, die Wege während dieser Zeit nicht zu verlassen.

Die Kommunalpolizei der Wissenschaftsstadt Darmstadt überprüft im Rahmen ihrer Kontrollen die Einhaltung des Leinenzwangs in den Landschaftsschutzgebieten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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