„Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein schmerzlicher Verlust. Eine würdige Bestattung zum feierlichen Abschiednehmen ist den meisten Menschen von großer Bedeutung. Wenn in der Zeit der Trauer aufgrund finanzieller Probleme die Kosten für die Beerdigung nicht aufgebracht werden können, ist dies besonders schwer. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie eventuell Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe haben“, empfiehlt Sozialdezernentin Barbara Akdeniz. In einem neuen Flyer des Amtes für Soziales und Prävention können Angehörige und Interessierte erfahren, ob und in welchem Umfang die Übernahme der Bestattungskosten in Betracht kommt.
Grundsätzlich können die ortsüblichen Kosten einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung übernommen werden. Dies im Rahmen der Sozialhilfe, soweit den hierzu verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Antragsberechtigt sind direkte Familienangehörige. Nachbarn, Freunde oder andere Verwandte sind nicht berechtigt, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, da sie rechtlich nicht zur Veranlassung der Bestattung verpflichtet sind.
Die Antragstellung kann schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich erfolgen, im Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe, Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt, bei Helene Friedrich, Tel.: 06151/13-2474 und bei Detlef Sigwart, Tel.: 06151/13-2801.
Den neuen Flyer erhalten Sie im Amt für Soziales und Prävention, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt oder im Bürgerinformationszentrum, Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt.
Quelle: Pressestelle der Wissensachaftsstadt Darmstadt