Rechte bei Heim- und Pflegeverträgen – Aktionstag der Verbraucherzentrale Hessen und des Pflegestützpunktes Darmstadt

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Die Verbraucherzentrale Hessen und der Pflegestützpunkt Darmstadt veranstalten am Donnerstag (31.05.12) in Darmstadt einen Aktionstag zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Im Multimediaraum der HEAG, Im Carree 1 (Carreegalerie), 4. Stock, gibt es von 11 Uhr bis 13 Uhr einen Vortrag, der sich gezielt an Multiplikatoren, etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungs- und Pflegezusammenhängen, wendet. Ein weiterer Vortrag von 14 Uhr bis 16 Uhr wird in der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Darmstadt, Luisenplatz 6, (Carreegalerie) angeboten. Er richtet sich an Verbraucher, die für sich selbst oder für ihre Angehörigen einen Heim- oder Pflegevertrag abgeschlossen haben oder in nächster Zeit abschließen werden. Im Anschluss an den Vortrag beantwortet eine juristische Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Hessen individuelle Fragen zu Heim- und Pflegeverträgen.

Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht – unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder Behinderung – möglichst selbstbestimmt in seiner Wohnung leben möchte. In eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die Pflege und Versorgung in fremde Hände zu legen, ist kein leichter Schritt.

Das seit Oktober 2009 geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz will dem besonderen Schutzbedürfnis von Menschen in solchen Situationen Rechnung tragen. Das Gesetz legt die Regeln für Verträge fest, die Verbraucher unter anderem mit Alten- und Pflegeheimen schließen. Es betont die Rolle der pflege- und hilfebedürftigen Menschen als Verbraucher und umfasst daher unter anderen folgenden Regelungen:

Erstmals werden vorvertragliche Informationspflichten der Anbieter festgelegt, damit Verbraucher vor Vertragsschluss in Ruhe abwägen können, ob das Angebot den Bedürfnissen, Wünschen und finanziellen Vorstellungen entspricht.

Die Vertragsinhalte werden weitgehend vom Gesetz vorgegeben. Das erleichtert die Vergleichbarkeit der Angebote.

Wird die Versorgung nicht vertragsgemäß erbracht, können Verbraucher das vereinbarte Entgelt für einzelne Leistungen kürzen.

Der Aktionstag ist Bestandteil eines bundesweiten, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projektes des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentralen.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
Zusätzliche Informationen beinhaltet die kostenlose Broschüre „Vertrag im Blick. Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“. Die Broschüre kann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen kostenlos abgeholt werden. Gegen Zusendung eines mit 1,45 Euro frankierten Umschlages (DIN A5) wird sie auch zugeschickt. Bitte Stichwort „Vertrag im Blick“ angeben.
Bestelladresse: Verbraucherzentrale Hessen e. V. , Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt am Main.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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