Schlechter „Aprilscherz“ mit Folgen – Anzeige und Kostenrechnung nach vermeintlichem Überfall

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PolizeiDie alljährliche Tradition, Zeitgenossen mit einem Scherz „in den April“ zu schicken, hat für einen 19 Jahre alten Darmstädter erhebliche Konsequenzen. Durch seinen missratenen Aprilscherz wird er sich in einem Ermittlungsverfahren verantworten müssen, ebenso droht ihm eine saftige Rechnung in noch unbekannter Höhe wegen der entstandenen Polizeikosten.

Der 19 Jahre alte Darmstädter rief am Sonntagabend (01.04.2012) einen befreundeten Arbeitskollegen auf dessen Handy an. In dem Telefongespräch gab er an, dass sich gerade Einbrecher an seiner Wohnung zu schaffen machen würden. Mit einem gestellten Schrei verstärkte er die Authentizität des vermeintlichen Überfalls und reagierte zudem nicht auf Rückrufversuche seines Kollegen.

Dieser, von der Not des Anrufers überzeugt, reagierte genau richtig und informierte umgehend über Notruf die Polizei. Mehrere Streifenwagen eilten daraufhin zu der Darmstädter Wohnung des Neunzehnjährigen. Dort stellte sich rasch heraus, dass der vermeintliche Überfall in Wahrheit ein durch Langweile bedingter und zudem missratener „Aprilscherz“ war. Die Einlassung des jungen Mannes gegenüber den Beamten, sich der Tragweite des Scherzes nicht bewusst gewesen zu sein, kam allerdings zu spät: Neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird der junge Mann damit rechnen müssen, auch für die Kosten des Polizeieinsatzes gerade stehen zu müssen.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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