Die Stadtteile Arheilgen, Kranichstein und Wixhausen im Norden Darmstadts sind vom Fluglärm betroffen. Deshalb fand am Mittwoch (01.02.12) eine Informationsveranstaltung von der Stadt Darmstadt und dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zum Thema „Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz“ statt. Anlässlich dessen rät Haus und Grund Darmstadt seinen Mitgliedern, „Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen“, so der Geschäftsführer, Rechtsanwalt Felix Schäfer. Dies gelte sowohl für Eigentümer selbstgenutzter Häuser und Wohnungen, als auch für Vermieter. Alleine die Eigentümer könnten einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen beim RP stellen, deshalb seien Mieter in den entsprechenden Fluglärmzonen auf deren Aktivität angewiesen. Das Durchführen von baulichen Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Lüftungen, Dämmungen usw.), die laut gesetzlicher Regelung die Fraport AG bis zu 150 Euro pro Quadratmeter der Wohnung bezahlen muss, diene dem Werterhalt der Immobilie und der Lebensqualität von Eigentümern wie Mietern. So ließen sich auch frühzeitig Meinungsverschiedenheiten mit betroffenen Mietern vermeiden, schließlich ziehe man beim Thema Schallschutz an einem Strang. Die nördlichen Stadtteile liegen in der Nachtschutzzone und haben somit Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen. Die Erstattung von Baukosten kann ab 2016 erfolgen, trotzdem solle man möglichst bald beim RP vorstellig werden, hier könne schnell die eigene Anspruchsberechtigung geprüft werden, so Felix Schäfer (www.rp-darmstadt.hessen.de, Tel. 06151/12 31 00). Bei der Stadt Darmstadt kann man unter www.agenda21.darmstadt.de eine erste Auskunft über die Berechtigung der eigenen Immobilie einholen. Haus und Grund Darmstadt wird seine Mitglieder weiter zu diesem Thema informieren.
Quelle: Haus & Grund Darmstadt e. V.