Staatsministerin Kühne-Hörmann und Oberbürgermeister Partsch stellen Prüfbericht von Staatssekretär a.D. Grosse-Brockhoff zu Konflikt am Staatstheater Darmstadt vor

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Staatstheater Darmstadt„Die Ergebnisse der Untersuchung von Staatssekretär a.D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff bilden eine gute Grundlage für die anstehenden Entscheidungen zur Klärung der Situation am Staatstheater Darmstadt.“ Mit diesen Worten hat Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann am Donnerstag (19.01.12) gemeinsam mit dem Darmstädter Oberbürgermeister und Kulturdezernenten Jochen Partsch den Prüfbericht zu den Konflikten zwischen Intendant John Dew und Generalmusikdirektor Constantin Trinks vorgestellt. Die Träger des Staatstheaters – Land und Stadt – nehmen die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis und werden den Empfehlungen folgen.

Ministerin Kühne-Hörmann dankte Grosse-Brockhoff für die in kurzer Zeit geleistete umfangreiche Arbeit. „Nun kommt es darauf an, schnellstens wieder ein produktives Klima im Staatstheater zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass einzelne Mitarbeiter des Hauses, wie z. B. der junge Regisseur Lothar Krause von allen im Zusammenhang mit der Affäre öffentlich erhobenen Vorwürfen rehabilitiert werden“, sagte Oberbürgermeister Partsch.

„Aufgrund der Tatsache, dass der Intendant John Dew schwere Fehler bereits eingeräumt habe und er selbst das in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten führende Engagement seines Lebenspartners inzwischen gelöst habe, gibt es auf den ersten Blick keine verwertbaren Anhaltspunkte, die juristisch eine außerordentliche Kündigung seines Dienstvertrags rechtfertigen würden“, sagten Kühne-Hörmann und Partsch. Die Prüfung dauere noch an.

Im Staatstheater wird allerdings ein Ombudsmann beziehungsweise eine Ombudsfrau installiert, der/die als ständiger Ansprechpartner für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen wird, und auch ein externer Moderator, der das Leitungsteam begleiten wird. Land und Stadt sind dabei, eine geeignete, unabhängige Persönlichkeit dafür zu gewinnen.

Der planmäßige Übergang zu einer neuen künstlerischen Leitung des Staatstheaters Darmstadt wird mit der öffentlichen Ausschreibung der Intendanz noch in diesem Frühjahr eingeleitet.

Constantin Trinks hat sich schon mit der außerordentlichen Kündigung seines Vertrags am 16. Dezember 2011, also noch vor Beginn der Untersuchungen Grosse-Brockhoffs, die ja auch in seinem Interesse Klarheit schaffen sollten, einer konstruktiven Weiterarbeit verweigert. Land und Stadt bedauern dies genauso wie die Tatsache, dass Trinks in der ebenfalls angebotenen fachlich begleiteten Mediation kein geeignetes Mittel zur Konfliktlösung erkennen wollte. Auch das steht im Gegensatz zu der von ihm gegenüber Ministerin Kühne-Hörmann persönlich erklärten Bereitschaft zur Suche nach einer konstruktiven Lösung.

Darüber hinaus hat er entgegen seiner anders lautenden Zusage sich öffentlich, in einem Fernsehinterview in einer Art und Weise geäußert, die das Vertrauensverhältnis ebenfalls in empfindlichem Maße gestört haben. Dabei hat er auch seine vertragliche Pflicht verletzt. Im Vertrag des Generalmusikdirektors steht unter § 6 Abs. 3: „Bei öffentlichen Äußerungen hat der GMD die Loyalität gegenüber dem Rechtsträger und der Theaterleitung zu wahren.“ Dem Bericht von Grosse-Brockhoff ist an vielen Stellen zu entnehmen, dass Trinks dieser Pflicht nicht genügt hat und dabei durch die Verwendung persönlicher Mails und den Versuch der Einflussnahme auf verschiedene Personen das Vertrauensverhältnis insgesamt so gestört ist, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist und eine Fortsetzung des Dienstvertrags bis zum Zeitpunkt der von ihm ausgesprochenen Kündigung nicht möglich ist.

Im Zug der Prüfungen von Grosse-Brockhoff hat sich außerdem herausgestellt, dass Trinks ohne Zustimmung oder auch nur Wissen der Gesprächspartner Telefonate mit Untergebenen mitgeschnitten und diese dann Dritten vorgespielt hat. „Mit dieser von Herrn Trinks zu verantwortenden Verletzung der Vertraulichkeit des Worts ist das Vertrauensverhältnis sowohl zu seinem engsten Mitarbeiter und Stellvertreter als auch zum Arbeitgeber, den Trägern des Staatstheaters, empfindlich und nachhaltig gestört“, hoben Ministerin Kühne-Hörmann und Oberbürgermeister Partsch hervor.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat daher zunächst schon die gegen die einseitige außerordentliche Kündigung von Trinks erhobene Kündigungsschutzklage beim Bühnenschiedsgericht zurückgezogen. „Wir prüfen außerdem, eine außerordentliche, fristlose Kündigung“, sagten Kühne-Hörmann und Partsch.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


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