Sozialdezernentin Barbara Akdeniz weist auf wichtige Änderungen beim Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2012 hin: Rechtsanspruch auf gebührenfreies und pfändungsgeschütztes Bankkonto

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Euro„Ab Januar 2012 wird es Pfändungsschutz nur noch auf so genannten P-Konten geben. Wer sein gepfändetes Konto nicht noch im Dezember in ein P-Konto umwandelt, wird im Januar 2012 ohne Geld da stehen“, teilt die Sozialdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadträtin Barbara Akdeniz, mit.

Dasselbe gilt auch bei zwei weiteren Konstellationen: Gerichtsbeschlüsse, mit denen Zahlungseingänge auf dem Konto freigegeben worden sind, verlieren ihre Wirkung, wenn keine Umwandlung in ein P-Konto erfolgt. Gehen auf einem überzogenen Konto Sozialleistungen ein, müssen diese vom Kreditinstitut bisher in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn dies innerhalb von 14 Tagen nach Gutschrift verlangt wird. Ab Januar 2012 kann die Bank aber eine Auszahlung verweigern, wenn das Konto kein P-Konto ist.

„Alle haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Konto als P-Konto geführt wird, und die Bank darf für ein P-Konto auch keine höheren Gebühren verlangen“, darauf weist Thomas Zipf als Leiter der Schuldner- und Insolvenzberatung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hin. Auf einem P-Konto ist ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro frei. Dieser wird erhöht, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Über diese neuen Regelungen hat das Amt für Soziales und Prävention alle Bürgerinnen und Bürger, an die Sozialleistungen ausgezahlt werden, schriftlich informiert. Die Folge waren bisher über 300 Rückrufe von Betroffenen, die geschilderte Problematik lag in fast 50 Fällen vor.

„Wer ein gepfändetes Konto hat, das noch nicht als P-Konto geführt wird, muss daher schnell handeln“ so Sozialdezernentin Akdeniz, die auch darauf hinweist, dass bei Fragen die Schuldner- und Insolvenzberatung unter den Telefonnummern 13-2410, 13-2406, 13-2163, 13-3496 oder 13-3291 für weitere Informationen zur Verfügung steht.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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