Magistrat hebt Bebauungsplan zur Nordostumgehung auf

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StraßenverkehrDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 23. November 2011 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans N59 zur Nordostumgehung beschlossen. „Wir setzen damit den politischen Willen der neuen Mehrheit in der Wissenschaftsstadt um und leiten das Ende der geplanten Nordostumgehung ein. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass die ursprüngliche Planung nicht ausreichte, um die Straße stadtverträglich in die Umgebung einzubinden. Die deshalb notwendigen Umplanungen, wie beispielsweise die Verlängerung des Tunnels, erhöhten die geschätzten Gesamtkosten für die Umgehungsstraße zuletzt auf etwa 50 Millionen Euro. Die Mehraufwendungen wären allein von der Stadt zu tragen gewesen. Dies führte dazu, dass der Nutzen der Straße zunehmend in Frage gestellt wurde. Das Bürgerbegehren zeichnete eine deutliche Haltung gegen die Straße ab – auch wenn der Bürgerentscheid knapp am Quorum gescheitert ist. Eine Realisierung des Straßenprojekts wäre auf lange Sicht nicht möglich gewesen, deshalb soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan N 59 jetzt aufgehoben werden und der Fokus der Koalition auf die Verbesserung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur mit Straßensanierungsprogramm, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und Verbesserung des Radwegenetzes gerichtet werden“, begründet Stadträtin und Verkehrsdezernentin Brigitte Lindscheid den Magistratsbeschluss, dem die Stadtverordnetenversammlung noch zustimmen muss.

„Im Rahmen des Bürgerbegehrens hat sich gezeigt, dass die Bürger der Stadt die langwierigen Bauarbeiten, die Eingriffe in den Bürgerpark Nord und die finanziellen Belastungen, die die Handlungsfähigkeit der Kommune in anderen Bereichen auf lange Sicht eingeschränkt hätten, gravierender empfanden, als die Entlastungswirkung. Mit Blick auf die finanzielle Situation der Stadt ist festzustellen, dass die Realisierung der Nordostumgehung nicht mehr weiter verfolgt wird“, so Lindscheid weiter.

Außer Planungsleistungen sind bisher keine Leistungen erbracht worden. Der vorhandene Ausbau des Carl-Schenck-Rings war zur Entlastung der Otto-Röhm-Straße erforderlich und dient der besseren Anbindung von Kranichstein in Verlängerung des Martin-Luther-King-Rings. Damit einhergehend sind keine Investitionen getätigt worden, die im Nachhinein ohne Nutzen sind.

Das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans N 59 – Nordostumgehung – richtet sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs. Da die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB oder ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB nicht vorliegen, ist die Aufhebung des Bebauungsplans im Normalverfahren unter Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen, der die Auswirkungen und Kompensationsmöglichkeiten der Nichtdurchführung der Planung untersucht.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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