Bettensteuer: Koblenzer Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe

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Die auf Vorschlag der SPD in Darmstadt eingeführte Kulturförderabgabe war richtig. Das bestätigt das Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hanno Benz. „Wir fordern die Dehoga auf, ihren Widerstand gegen die Kulturfördergabe aufzugeben und empfehlen allen Hoteliers, die stellvertretend für die Dehoga Klage eingereicht haben, diese zurückzuziehen und das Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes zu akzeptieren. Durch das Gerichtsurteil ist klar, dass die Kulturförderabgabe nicht verfassungswidrig ist.“

Vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht hatten zwei Hoteliers aus Bingen und Trier gegen die sogenannte „Bettensteuer“ geklagt und sind damit gescheitert. Das Gericht hat die Bettensteuer für rechtmäßig erklärt. Das Koblenzer Gericht sieht in der Kulturförderabgabe eine örtliche Aufwandssteuer, die vergleichbar sei mit der Zweitwohnungssteuer. Auch haben die Richter es nicht als zwingend angesehen, dass die Einnahmen aus dieser Steuer in den Fremdenverkehr investiert werden müssten. In dem Urteil wird darüber hinaus auch kein Unterschied zwischen Privat- und Geschäftsreisen gemacht.

„Wir sehen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes als Signal an und fordern auch weitere Städte dazu auf, zur Entlastung ihrer Haushalte eine Kulturförderabgabe einzuführen und diesen Schritt auch gegen Widerstände der örtlichen Hoteliers zu gehen“, so Benz. In Darmstadt gehen die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe an die Kultureinrichtungen der Wissenschaftsstadt, 100.000 Euro der Einnahmen gehen zweckgebunden an die Freie Szene, die damit gefördert werden soll. Hierfür hat sich vor allem die SPD stark gemacht.

Schätzungen zu folge kann Darmstadt voraussichtlich mit Einnahmen in Höhe von rund 400.000 Euro aus der Kulturförderabgabe rechnen.

Hintergrund der Einführung der Kulturförderabgabe war die Tatsache, dass Hotelbetriebe durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung subventioniert wurden und der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen von 19 auf nur noch sieben Prozent gesenkt wurde. Damit entgehen den Kommunen wichtige Einnahmen. Aus diesem Grund hatte die SPD die Einführung einer Kulturförderabgabe vorgeschlagen. „Die Menschen kommen nicht wegen der Hotels in eine Stadt, sondern weil die Städte und gerade eine Kulturstadt wie Darmstadt ein reichhaltiges Kulturprogramm, eine abwechslungsreiche Museenlandschaft und ein gutes Theaterangebot bieten kann. Deshalb ist es auch sozial gerecht, wenn diejenigen, die von einer Leistung profitieren, sich auch an den Kosten beteiligen“, so Benz. „Das ist allemal besser, als wenn Schwimmbäder oder Bibliotheken geschlossen oder Kita-Gebühren erhöht werden müssen, nur weil eine ganze Branche staatlich subventioniert wird.“

Quelle: SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt


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