Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl am 10. April 2011 – Stimmabgabe aber auch nur mit Ausweis möglich

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WahlurneFür die Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 10. April 2011, bleiben die Wahlbenachrichtigungen des ersten Wahlgangs gültig. Sie wurden den Wählerinnen und Wählern nach der Stimmabgabe am 27. März 2011 in den Wahllokalen wieder zurückgegeben. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder weggeworfen hat, kann dennoch seine Stimme am 10. April abgeben. Dafür muss er sich jedoch im Wahllokal ausweisen können und muss deshalb den Personalausweis oder Reisepass unbedingt mitbringen.

Die Wahllokale haben sich nicht geändert: Dort, wo man die Stimme am 27. März 2011 abgegeben hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann man auch bei der Stichwahl wählen. Die Wahllokale sind wieder von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Entgegen der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung der Wahlberechtigten des Wahlbezirks 130 ist das Wahllokal der ehemaligen Kyritzschule in der Emilstraße 10 nicht barrierefrei zu erreichen.

Bei den Wahllokalen kam es gegenüber den Bundestagswahlen 2009 zu einigen Veränderungen: Die Wahlbezirke 90 und 100 wurden von der Eleonorenschule in den Foyerbereich der Sporthalle in der Kasinostraße 42 verlegt. Der Wahlbezirk 120 ist nun in der Foyer-Galerie des Stadthauses der Frankfurter Straße 71 zu finden (ehemals Friedrich-Fröbel-Haus). Die Wahlbezirke 280 und 290 der Hochschule Darmstadt wurden wegen andauernder Renovierungsarbeiten in das Abendgymnasium, Martin-Buber-Straße 32, verlegt. Die Wahlbezirke 482 und 483 des Kindargartens Selma-Lagerlöf-Haus befinden sich nun in der Wilhelm-Busch-Schule, Wilhelm-Busch-Weg 6.

Wahlberechtigte, die nur für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen, falls sie auch zur Stichwahl das Wahllokal nicht aufsuchen können, erneut Briefwahlunterlagen beantragen. Hierfür wurde ihnen eine zweite Benachrichtigung (DIN A 4 Schreiben) mit den Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang zugeschickt. Dieses Schreiben dient auch als Wahlbenachrichtigung zur Vorlage im Wahllokal.

Wahlberechtigte, die für beide Wahlgänge Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese in den kommenden Tagen per Post. Auch der Personenkreis, der zwischen ersten Wahlgang und Stichwahl wahlberechtigt wurde, weil er z. B. in dieser Zeit 18 Jahre alt wurde oder in der Zeit vom 27. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011 nach Darmstadt verzogen ist, erhält – ohne dass dies beantragt werden musste –, „von Amts wegen“ Briefwahlunterlagen per Post. Unter Vorlage des Wahlscheins, der den übersandten Briefwahlunterlagen beigefügt ist, kann man am Sonntag auch in jedem beliebigen Wahllokal in Darmstadt wählen. Neben dem Wahlschein muss man auch hierbei seinen Ausweis im Wahllokal vorlegen.

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können nur bis Freitag, 8. April beantragt werden – dies geht auch hier online übers Internet.

Wegen der Postlaufzeiten empfiehlt die Abteilung Wahlen des Bürger- und Ordnungsamts, möglichst die persönliche Antragstellung und Stimmabgabe im Briefwahllokal (Stadthaus Grafenstraße 30, Erdgeschoss, Zimmer 3) zu nutzen. Es ist geöffnet Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag (8.04.11) von 7.30 bis 13.00 Uhr.

Mehr zur Stichwahl finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.darmstadt.de Stichpunkte: Rathaus/Politik/Wahlen/Oberbürgermeister-Direktwahl: zum Beispiel das Verzeichnis der Wahllokale und Wahlbezirke, Erklärungen zum Wahlverfahren und auch Hinweise darauf, welche 12 Bezirke für die repräsentativen Wahlstatistik Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken nach fünf Altersgruppen und Geschlecht tragen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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