„Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung“ – Baudezernent Dieter Wenzel fordert den Verein der Al-Rahma-Moschee zu einer Stellungnahme und weiteren Angaben auf

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Am 25. Februar 2011 hat das Bauaufsichtsamt den Verein Al-Rahma-Moschee aufgefordert, weitere Unterlagen und Angaben einzureichen, die für die Bearbeitung des Bauantrags für die Nutzungsänderung eines Büro- und Lagergebäudes mit einer Wohneinheit in ein Kultur- und Vereinshaus sowie der Errichtung von Pkw-Stellplätzen erforderlich sind. Eine Äußerung liegt bisher noch nicht vor. Zwar ist die gesetzte Frist von vier Wochen noch nicht um, aber, so der Baudezernent Dieter Wenzel in einem Schreiben vom 11. März 2011 an den Verein: „Zwischenzeitlich haben sich im Baugenehmigungsverfahren weitere Erkenntnisse ergeben, die zu prüfen sein könnten: Mit Schreiben vom 28.02.2011 – eingegangen bei der Stadt am 02.03.2011 – teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen mit, dass nach dortigen Erkenntnissen Ihr Verein als extremistisch beeinflusst und damit verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen ist.“

Wenzel teilt dem Verein in seinem Schreiben weiter mit, dass die Bauaufsichtsbehörde nach § 64 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung einen Bauantrag ablehnen kann, wenn das Vorhaben den Vorschriften des Bauordnungs- und des Bauplanungsrechts nicht entspricht und auch dann, wenn das Bauvorhaben gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Wenzel weiter: „So lange die mit Schreiben des Bauaufsichtsamtes vom 25.02.2011 angeforderten Unterlagen nicht vorliegen, kann nicht von einer baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens ausgegangen werden. Da nach der Beurteilung des Verfassungsschutzes Ihr Verein als verfassungsfeindlich zu bewerten ist, könnten weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem beantragten Vorhaben entgegenstehen, so dass zur Zeit auch aus diesem Grunde Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung bestehen.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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