Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert beim Land Hessen die Festsetzung eines absoluten Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen ein

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FlugzeugDie Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich als eine der größten von Fluglärm betroffenen Anrainerkommunen des Frankfurter Flughafens bereits am 6. Januar2011  schriftlich an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Volker Bouffier, gewandt und ein absolutes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen eingefordert. In diesem Schreiben kritisiert der für die Fluglärmthematik zuständige Stadtrat Dieter Wenzel die vom Land Hessen eingelegte Klage gegen das Nachtflugverbot. Die aktuelle Resolution von 16 Rhein-Main-Kommunen ergänzt so die Forderung Darmstadts nach einem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Stadtrat Dieter Wenzel: „Die vom Land Hessen beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel zum Nachtflugverbot stehen den landesweit politisch formulierten Zielen und dem gesetzlichen Schutzgedanken diametral entgegen. Wir haben daher das Land Hessen am 6. Januar aufgefordert, die Revision des Landes Hessen gegen das Nachtflugverbot umgehend zurückzuziehen. Eine Antwort hierzu steht noch aus.“

Über viele Monate und Jahre gemeinschaftlicher Zusammenarbeit von Gegnern und Befürwortern des Flughafenausbaus seien über das Mediationsverfahren und das Regionale Dialogforum zentral wichtige konsensuale Eckpfeiler zum Flughafenausbau erarbeitet worden.

Zu diesen in der Region akzeptierten Eckpfeilern gehöre auch die Forderung eines absoluten Nachtflugverbotes mindestens von 23 Uhr bis 5 Uhr, besser – und so auch von der Stadt Darmstadt und anderen Kommunen eingeklagt – in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Landesparlament, Landesregierung und vor allem der damalige Ministerpräsident Roland Koch hätten wiederholt durch entsprechende Beschlüsse und Bekundungen keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Nachtflugverbotes und an dessen Festsetzung im Zuge des Ausbauvorhabens Frankfurt aufkommen lassen. Umso erstaunter hätten alle Betroffenen die Ausführungen der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 mit der überraschenden Festlegung von nicht beantragten Nachtflugbewegungen zur Kenntnis nehmen müssen.

“Die sich daran anschließende kommunale Klagewelle war vorprogrammiert. Auch Darmstadt sah sich angesichts der von der Planfeststellungsbehörde vollzogenen Ignoranz gegenüber Landtagsbeschlüssen, Regierungsbekundungen und Rechtsgutachten gezwungen, die Forderung eines absoluten Nachtflugverbotes gerichtlich einzufordern. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte sich dabei neben anderen kommunalen Klägern in ihrer Klage mit Einforderung eines Nachtflugverbotes auf ein vom Regionalen Dialogforum in Auftrag gegebenes Gutachtens über rechtliche Fragestellungen zur Umsetzung eines Nachtflugverbots stützen. Darin ist festgehalten, dass ein absolutes Nachtflugverbot grundsätzlich nicht gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland verstößt und Beschränkungen des internationalen planmäßigen Linienverkehrs zulässig sind“, erläutert Stadtrat Wenzel.

„Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung haben regelmäßig die Sitzungen der Mediation und des Regionalen Dialogforums besucht, bei der Beratung um Inhalte und Design beauftragter Gutachten mitgewirkt und wussten um die Ergebnisse insbesondere des erarbeiteten Gutachtens zur Umsetzung des Nachtflugverbotes.
Die von der Planfeststellungsbehörde getroffenen Regelungen mit Genehmigung ursprünglich vom Flughafenbetreiber nicht beantragter Nachtflugbewegungen waren so nicht zu erwarten.
Als Lichtblick und Hoffnungsschimmer für die von Fluglärm betroffene Region wurde die korrigierende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 21.09.2009 auch in Darmstadt sehr positiv aufgenommen“, so Wenzel weiter.

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Kassel mache in seiner Entscheidung vom 21. September 2009 deutlich, dass die Nachtflugregelung in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft seien. Die von der Planfeststellungsbehörde getroffene Regelung genüge nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, die sich aus dem Luftverkehrsgesetz ergeben. Demnach ist die Planfeststellungsbehörde verpflichtet, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

Stadtrat Dieter Wenzel abschleißend: “Die Entscheidung der Landesregierung, gegen das Urteil des VGH Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, ist vor dem Hintergrund des originären Ausbauantrages, der keine Nachtflüge vorsieht, der nachvollziehbaren Ausführungen des VGH und der nachgewiesenen negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm weder nachvollziehbar, noch vermittelbar. Mit der Abkehr von zugesagten Rahmenbedingungen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und dem Ignorieren des politischen Willens der Region und des Hessischen Landtages ist schwerer Schaden entstanden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Entscheidungsträger und die Landesregierung ist erheblich gestört. Darmstadt hat daher Ministerpräsidenten Bouffier aufgefordert, im Interesse der betroffenen Bevölkerung rund um den Flughafen die fortgesetzte Missachtung der einschlägigen Landtagsbeschlüsse für ein Nachtflugverbot zu beenden und entsprechenden Einfluss auf Wirtschaftsminister Dieter Posch und sein Ministerium zu nehmen. Die Region braucht ein absolutes Nachtflugverbot.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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