Schnee und Eis Paroli bieten: Pflichten der Darmstädter Bürger für die Verkehrssicherheit

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schneeWieder einmal steht der Winter vor der Tür und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD) ist gerüstet für den Winterdienst auf den Darmstädter Straßen. Die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen obliegt jedoch den Anliegern der jeweiligen Grundstücke. Der EAD bittet daher die Darmstädter Bürger um ihre verantwortungsbewusste Mitarbeit zur wirksamen Vorbeugung drohender Unfälle.

Die befestigten und unbefestigten Gehsteige sind in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr in der meist begangenen Fläche auf einen Meter Breite von Schnee und Eis frei zu halten. Fußsteige mit starkem Verkehr sowie Fußgängerstraßen müssen auf zwei Meter Breite freigehalten werden. Straßenrinnen, Straßenbahngleise, Hydranten, Gas- und Wasserschieber, Straßenecken, Straßenübergänge, Haltestellen, Eingänge und Ausfahrten sowie bepflanzte Grünstreifen dürfen dabei nicht mit geräumten Schnee zugedeckt werden.

Salzstreuung darf nur bei Glatteis oder Eisregen erfolgen.

Gleiches gilt für andere Streustoffe, die chemische Auftaumittel wie Harnstoffe, Ammonium-Salze, Phosphate oder Stoffe vergleichbarer Art enthalten. Abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand sollten lediglich in den notwendigen Mengen zum Bestreuen von Schneerückständen verwendet werden, da sie sonst die Geh-, Fahrrad- und Überwege sowie die Kanäle verschmutzen.

In der Winterdienstzentrale des EAD, Niersteiner Straße 6, können Bürger kostenfrei kleine Splittmengen bis zu maximal 20 Litern abholen. Weitere Splittkisten im Stadtgebiet sind gefüllt und auch hier können die Darmstädter Bürgerinnen und Bürgern Splitt als Streumittel in kleinen Gebinden für Gehwege kostenfrei entnehmen (nicht für gewerbliche Zwecke).

Standorte der Splittkisten:

Stadtgebiet:
1. Alexandraweg 26 / Anlage
2. Fasaneriemauer / Dieburger Straße
3. Nieder-Ramstädter-Straße / vor dem Parkplatz zur Sporthalle SV 98
4. Herdweg / Dilteyweg
5. Pallaswiesenstraße / Gräfenhäuser Straße (Windmühle)
6. Rüdesheimer Straße / Schiebelhutweg
7. Washingtonplatz
8. Wilhelminenstraße (Ludwigskirche Südseite)
9. Frankfurter Straße (vor dem Herrngarteneingang)
10. Waldkolonie / Wedekindweg

Eberstadt:
11. Von-Ketteler- / Carlo-Mierendorff-Straße
12. Brandenburger Straße / Sammelstelle
13. Mühltalstraße (neben Nr. 9 a.d. Haltestalle)
14. Strohweg / Schloßstraße / Spielplatz

Arheilgen:
15. Glockengartenweg
16. Rodgaustraße
17. Thomas-Mann-Platz

Kranichstein:
18. Jägertorstraße / Gruberstraße
19. Kranichsteiner Straße / Ecke Grundstraße

Wixhausen:
20. Bahnhofstraße / Trinkbornstraße
21. Hegelstraße / Bert-Brecht-Straße

In Wixhausen, in den Ortskernen von Arheilgen und Eberstadt sowie in der Heimstättensiedlung reinigen die Grundstückseigentümer oder die dafür Beauftragten selbst die Straße. Sie bezahlen infolge dessen keine Reinigungsgebühren. Auch der vor den Grundstücken gestreute Splitt ist im Zuge der privaten Straßenreinigung von den Anliegern zu beseitigen. Der Splitt gehört jedoch nicht in die Restabfallgefäße, da er nicht brennbar ist. Deshalb hat der EAD zur Beseitigung des Winterdienst-Splitts insgesamt sechs Splitt-Sammelstellen für die Bürgerschaft eingerichtet:

1. Eberstadt: Brandenburger Straße/Waldparkplatz
2. Eberstadt: Löfflerweg/Parkplatz (hinter der Frankenstein-Schule)
3. Arheilgen: Ettesterstraße/Römerstraße/Wechslerstraße
4. Arheilgen: Grillparzerstraße /Heizwerk
5. Wixhausen: Bahnhofstraße/Brühlstraße (Bahnhof-Nähe öffentl. Containerstandplatz)
6. Heimstättensiedlung: Klausenburger Straße (auf der Kurve nahe Bahnlinie) Richtung alter Schießplatz

Auf Wunsch kann die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Darmstadt im EAD in der Abteilung Straßenreinigung/Winterdienst bzw. im Internet unter www.ead.darmstadt.de (Button Satzungen, Stadtrechtssammlung, Nr. 715) eingesehen werden. Für weitere Informationen stehen die Fachkräfte des EAD unter den Telefonnummern 06151/13 33 06 und 13 33 11 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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