Einhaltung des Waffengesetzes: Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt führt Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition durch

Teilen

PistoleDie Waffenbehörde des Bürger- und Ordnungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird in den nächsten Monaten verdachtsunabhängige Kontrollen bei den Waffenbesitzern vornehmen und Aufbewahrungsverstöße ahnden. Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes im Juli 2009 wurde den Waffenbehörden die Möglichkeit eröffnet, direkt bei den Waffenbesitzern vor Ort die sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition zu überprüfen. Durch den Amoklauf von Winnenden im vergangenen Jahr hat die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition neue Aktualität und Brisanz erfahren.
Weitere hessische Städte wie etwa Frankfurt am Main, Offenbach und Kassel, haben mit derartigen Kontrollen bereits begonnen.

Bei einer kürzlich durchgeführten Kontrolle in Darmstadt konnten bei zwei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis Mängel festgestellt werden. In einem Fall waren fünf erlaubnispflichtige Waffen, die in einem Waffenschrank hätten aufbewahrt werden müssen, zu Dekorationszwecken in Wohnräumen aufgehängt worden. Hier wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im anderen Fall wird es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen, da eine geerbte Schusswaffe in geladenem Zustand außerhalb des erforderlichen Waffenschrankes aufbewahrt wurde. Allein der Besitz von Munition ist im Falle von Erben ein Straftatbestand.

Nach der Neuregelung der Aufbewahrungsvorschriften im Waffengesetz zum 1. April 2003 wurden alle Waffenbesitzer mit persönlichem Anschreiben vom Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die geänderte Rechtslage informiert und zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung aufgefordert. Im Zusammenhang mit dieser Aktion kam zu Tage, dass über 50 Prozent der angeschriebenen Waffenbesitzer ihre Waffe nicht nach den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt hatten. Dieser Umstand ist inzwischen durch intensive Beratungsarbeit und in einigen Fällen auch durch Bußgeldverfahren bereinigt worden. Alle Waffenbesitzer in Darmstadt verfügen zumindest über geeignete Waffenschränke und sind über die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften informiert.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


Teilen