Darmstadt soll Optionskommune werden

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (06.10.10) auf Vorschlag von Stadtrat Jochen Partsch einstimmig beschlossen, einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger im Sinne des Paragrafen 6a Sozialgesetzbuch II (SGB II) beim Land Hessen zu stellen. Wird dieser Antrag positiv beschieden, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt ab dem 1. Januar 2012 Optionskommune und übernimmt die Betreuung und Förderung der SGB II-Berechtigten in kommunaler Verantwortung.

Am 17. Dezember 2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat damit beauftragt, sich dafür einzusetzen, die Möglichkeit der Übertragung der Zuständigkeit für das SGB II in kommunaler Trägerschaft (Optionsmodell) zu nutzen und sicherzustellen.

„Die Zulassung zur kommunalen Trägerschaft ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine einmalige Chance zur gesteuerten Umsetzung des SGB II. Damit wäre in Darmstadt Unterstützung und Hilfestellung für SGB II-Berechtigte aus einer Hand möglich, immer eng verbunden mit der Stärkung der Handlungs- und Steuerungsoptionen unserer integrierten Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Darmstadt“, erläutert Darmstadts Sozialdezernent, Stadtrat Jochen Partsch, die Entscheidung des Magistrats.

Hintergrund des Magistratsbeschlusses ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, das die Organisationsform der ARGEn als unzulässige Mischverwaltung und damit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar kennzeichnet. Der Bundesrat beschloss dann am 9. Juli 2010 das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit ist abschließend geklärt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit hat, sich bis zum 31. Dezember 2010 als zugelassener kommunaler Träger beim Land Hessen zu bewerben.

Stadtrat Jochen Partsch setzte im Anschluss an die Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2009 eine ämter- und dezernatsübergreifende Projektgruppe und zwei Arbeitsgruppen ein, die den Auftrag hatten, als Entscheidungsgrundlage die Organisationsszenarien für das Modell der Optionskommune und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit in der Arge zu prüfen. Vier Fragenkomplexe standen im Mittelpunkt des Prüfverfahrens: In welcher Organisationsform kann die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Integration für die SGB II-Berechtigten am besten umgesetzt werden, welche Auswirkungen ergeben sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Organisationsszenarien, in welcher Organisation kann der größte kommunale Gestaltungseinfluss erreicht werden, welche finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Auswirkungen Konsequenzen haben die jeweiligen Szenarien.

„Die Ergebnisse der Projekt- und Arbeitsgruppen sprechen eindeutig für das Optionsmodell“, so Sozialdezernent Jochen Partsch. „Die ARGE – Darmstadt hat in nicht immer einfachen Konstellationen und unter schwierigen bundespolitischen Rahmenbedingungen gute Arbeit geleistet. Die Kooperation mit der lokalen Arbeitsagentur ist gut. In unserer Analyse kommen wir aber zum Ergebnis, dass wir durch die zugelassene kommunale Trägerschaft noch besser unsere Ziele erreichen können. Der kommunalpolitische und damit auch der direkte sozial-, arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Einfluss der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats wird im Modell der Optionskommune deutlich gesteigert. Damit ist garantiert, dass in unserer wachsenden und prosperierenden Stadt Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zentral gesteuert und gesichert werden können. Durch eine offensive kommunale Arbeitsmarktpolitik wäre so Armut und sozialer Ausgrenzung ein wirksames Lenkungsinstrument entgegengesetzt. Gewinner sind auf der anderen Seite aber auch insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen, die mit erfolgreicher Vermittlung von passgenau qualifiziertem Personal rechnen können“, erläutert Stadtrat Partsch.

Mit der Überleitung der ARGE in eine zugelassene kommunale Trägerschaft sind nach Berechnungen der eingesetzten Arbeitsgruppen sind bis zu 700.000 Euro im Verwaltungsetat an Einsparungen möglich, Darmstadts Sozialdezernent

Partsch weiter: „Die Prämissen Hilfen aus einer Hand, Dienstleistungsorientierung, individuelle Förderung, Unterstützung durch psychosoziale Angebote, Verzahnung von Leistungen für Hartz IV-Empfänger und den Unterstützungen im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt, Sozialraumorientierung und die Konzentration auf den regionalen Bildungs- und Qualifizierungsmarkt waren ausschlaggebende Argumente für unsere Entscheidung, mit dem Optionsmodell alle Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Stadt nutzen zu wollen“.

Die von der Bundesregierung angekündigten und teilweise bereits beschlossenen Sparmaßnahmen zulasten der SGB II-Berechtigten sowie die ohnehin bereits seit einigen Jahren sinkenden fiskalischen Beteiligungen, etwa bei den Kosten der Unterkunft, seien belastende Faktoren, die bundespolitisch dringend im Sinne der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Kommunen zu regeln seien, fordert Stadtrat Jochen Partsch. „Die finanzielle Abhängigkeit zu instabilen Bundesregelungen darf nicht dazu führen, dass die kommunalen Steuerungsinstrumente im sozialen Bereich aus der Hand gegeben werden. Das Modell der Optionskommune sichert die Zukunft Darmstadts als soziale Stadt“, so Partsch abschließend.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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