Eigener Tarifvertrag für die TU Darmstadt

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Die autonome Technische Universität Darmstadt steht kurz vor der Einführung eines eigenen Tarifvertrags. Grundlage sind die tariflichen Regelungen der Goethe-Universität Frankfurt und des Landes Hessens. Damit gilt in der Regel eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden.

Die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften Ver.di und GEW sowie der TU Darmstadt haben sich auf tarifvertragliche Regelungen für die rund 3900 Tarifbeschäftigten der TU Darmstadt geeinigt. Die Einigung bedarf noch der Bestätigung der gewerkschaftlichen Tarifkommissionen sowie des Präsidiums der TU Darmstadt. Voraussichtlich zum 1. Mai 2010, also vier Monate nach Übertragung der Tarifautonomie an die TU Darmstadt, treten die tariflichen Regelungen in Kraft. Sie orientieren sich an den Regelungen der Goethe-Universität Frankfurt, die sich wiederum an die für die übrigen Hochschulen des Landes Hessen geltenden Verträge anlehnen. Zur Anpassung an die Situation der Beschäftigten an der TU Darmstadt wurden redaktionelle Überarbeitungenvorgenommen.

„Wir haben sehr konstruktiv, zielorientiert und in einer vertrauensvollen Atmosphäre rasch einen guten Abschluss erzielt“, sagte der Kanzler der TU Darmstadt, Dr. Manfred Efinger. Dies wurde von Seiten der Gewerkschaften bestätigt. „Wir begrüßen es sehr, wenn alle Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen und an die tariflichen Entwicklungen des Landes Hessen und der Stiftungsuniversität Frankfurt Anschluss finden werden“, so die Verhandlungsführerin von ver.di Hessen, Birgit Braitsch. Carmen Ludwig, stellvertretene Vorsitzende GEW Hessen, betonte: „Die Einigung ist eine tragfähige Basis, um das Tarifrecht an der TU Darmstadt speziell im Hinblick auf die Bedingungen an einer Universität zukünftig weiterentwickeln zu können.“

Die Verhandlungen waren notwendig geworden, nachdem zum 1. Januar 2010 die Beschäftigungsverhältnisse vom Land Hessen auf die TU Darmstadt übertragen worden waren. Gleichzeitig trat der Tarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen in Kraft.

Beide Tarifpartner waren deshalb interessiert, die für die Beschäftigten an der TU Darmstadt geltenden Regelungen zeitnah zu vereinheitlichen. Gleichzeitig haben sich nun beide Seiten darauf verständigt, bis März 2011 weitere Gespräche aufzunehmen, um auszuloten, ob und welche wissenschafts- und universitätsspezifischen Regelungen in künftige Tarifverträge aufgenommen werden sollten.

Die Beschäftigten der TU Darmstadt haben mit dem jetzt erzielten Abschluss im Wesentlichendie gleichen Arbeitsbedingungen wie die Beschäftigten des Landes Hessen und insbesondere die Beschäftigten der übrigen Hochschulen. Die unter dem Geltungsbereich des BAT und MTArb fallenden Beschäftigten erhalten auf der Grundlage eines entsprechenden Überleitungsvertrages weitgehende Besitzstandswahrungen.

Quelle: TU Darmstadt


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