Widersprüche gegen Aufnahmen für Google Street View sind möglich

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Darmstadts Bürger können gegen Aufnahmen vorgehen, die das Internetunternehmen Google für sein Angebot Google Street View auch in Darmstadt anfertigen lässt. Betroffene haben das Recht, gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses oder Grundstücks Widerspruch gegenüber Google einzulegen. Das gilt auch, wenn trotz der Zusage von Google, Gesichter von Personen und von Kfz-Kennzeichen bereits vor der Veröffentlichung der Fotos unkenntlich zu machen, diese immer noch erkennbar sein sollten.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt bietet auf ihrer Homepage unter www.datenschutzaufsicht.hessen.de einen Mustertext für Widersprüche zum Herunterladen an und stellt Informationen zum Datenschutz bei Google Street View zur Verfügung. Die Widersprüche müssen von den Betroffenen persönlich an die Firma Google gesandt werden.

Auch wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine rechtlichen Möglichkeiten hat, wegen „Google Street View“ auf Google einzuwirken, ist es Stadtrat Dr. Dierk Molter wichtig, die Bürger auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen: „Gerade das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen unterstreicht einmal mehr, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein wesentliches freiheitliches Grundrecht jedes Einzelnen ist. Auch mit „Google Street View“ sollten sich die Bürgerinnen und Bürger kritisch auseinandersetzen und für sich persönlich abwägen, ob sie Widerspruch gegenüber Google einlegen wollen“, erläutert Stadtrat Dr. Molter.

Das Internet-Unternehmen Google beabsichtigt, in den kommenden Wochen bundesweit in zahlreichen Städten und Landkreisen Aufnahmen für sein Internetangebot „Google Street View“ zu machen. Hierzu zählt auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit speziellen Fahrzeugen, auf deren Dach mit Hilfe eines rund 1,50 Meter hohen Mastes Kameras angebracht sind, werden Fotos von Straßenzügen und Häuserfronten gefertigt, die später im Internet frei zur Verfügung stehen sollen.

Diese Vorgehensweise stößt bei Datenschützern in Deutschland auf Kritik, insbesondere da datenschutzrechtliche Belange von Hausbesitzern und -bewohnern sowie von zufällig aufgenommenen Passanten betroffen sein können, ebenso von Fahrzeugbesitzern, deren Kfz fotografiert wird.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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