HSE-Aufsichtsrat koppelt Vorstandsvergütungen an Arbeitnehmereinkommen

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HEAG Südhessische Energie AG (HSE)Der Aufsichtsrat der HSE hat in seiner Sitzung  am Dienstag (15.12.09) beschlossen, die Vorstandsvergütungen an die Durchschnittsvergütungen der Arbeitnehmer im HSE-Konzern zu koppeln und zu begrenzen. Sie sollen sich dauerhaft in einer Relation zwischen dem fünf- und achtfachen der Durchschnittseinkommen bewegen. Damit wird Kontinuität zur bisherigen Handhabung gewahrt und sichergestellt, dass auch zukünftig die Gehälter der Vorstände und der Belegschaft nicht – wie bei anderen Unternehmen – auseinanderlaufen.

„Im Einvernehmen mit dem Vorstand haben wir mit dem Beschluss einen weiteren Mosaikstein im Corporate Governance Codex der HSE verankert, für deren Umsetzung das Unternehmen bereits vor wenigen Wochen von der EU und dem Verband der öffentlichen Unternehmen mit dem CSR-Label für Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung ausgezeichnet wurde“, erklärte der HSE-Aufsichtsrats-vorsitzende, Oberbürgermeister Walter Hoffmann.

Quelle: HEAG Südhessische Energie AG (HSE)


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