Bürgermeister Wolfgang Glenz stellt Angebot zur Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Kräfte vor

Teilen

Mit der Einführung der Satzung zur Kindertagespflege hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die letzte Lücke in der Tagespflege schließen können und damit einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu mehr Familienfreundlichkeit in Darmstadt gesetzt.

Der für das Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport verantwortliche Dezernent, Bürgermeister Wolfgang Glenz, stellte das Angebot am Freitag (04.09.09) vor und erläuterte das Konzept. Der Bürgermeister: „Nach wie vor ist es für Eltern nicht einfach, einen Betreuungsplatz für ihr Kind im Alter bis zu drei Jahren zu finden. Nach der Erziehungszeit fragen sich viele Familien mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen, ob durch die Berufstätigkeit oder den Wiedereinstieg des anderen Elternteils das Familieneinkommen tatsächlich steigt. Ein Platz in einer kostengünstigen Krippe zu erhalten, ist nach wie vor sehr schwierig. Ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter war bisher häufig zu teuer.

Die Einführung der Satzung im Tagespflegebereich bringt jetzt für alle Eltern eine große finanzielle Entlastung“, so Wolfgang Glenz. Die Satzung gilt für alle Darmstädter Kinder, vorrangig für die unter Dreijährigen, in begründeten Fällen aber auch darüber hinaus. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Berufstätigkeit und/oder Ausbildung der Eltern.

Glenz erläuterte die Eckpunkte der Satzung: Seit der Einführung der Satzung über die Betreuung von Tageskindern zum 4. Juni können alle Tagesmütter und Tagesväter ein nach Stundenumfang gestaffeltes Leistungsentgelt bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt beantragen. Entsprechend des Ablaufs in Kindertagesstätten leisten Eltern, die ihr Kind in einer Tagespflegestelle betreuen lassen, einen Kostenbeitrag, der gegenüber der Stadt Darmstadt zu entrichten ist und bei geringem Einkommen reduziert oder ganz entfallen kann. Bürgermeister Glenz: „Alle Familien können sich aufgrund der Satzung unabhängig von ihrem Einkommen eine Tagesmutter/-vater leisten. Berufstätigkeit beider Elternteile lohnt sich folglich auch für die Familien, die nicht zu den Beziehern höherer Einkommen gehören.“ Aufgrund dieser Regelung können sich Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Kinderkrippe oder bei einer Tagespflegeperson betreuen lassen.

Tagespflege zeichnet sich durch eine besondere Flexibilität aus. Tagesmütter, Tagesväter sind nach Absprache häufig bereit auf besondere Bedürfnisse von Eltern und deren Kinder einzugehen. Für Glenz ist klar, dass bis zum Jahr 2013 (Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren) noch verstärkt Anstrengungen unternommen werden müssen, um hier den Wünschen und Bedürfnissen Darmstädter Eltern entsprechen zu können. Bis zum Jahr 2013 sollen jährlich mindestens 100 Plätze im Krippenbereich geschaffen werden, parallel dazu muss das Angebot an Tagespflegestellen erweitert werden. Derzeit stehen etwa 300 Plätze bei rund 100 Tagesmüttern und Tagesvätern bereit.

Mit Einführung der Satzung rechnet Dezernent Glenz mit einer steigenden Nachfrage. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird daher eine Offensive starten, um verstärkt Tagespflegepersonen für dieses Aufgabengebiet zu werben und zu gewinnen“, kündigte Glenz an.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


Teilen