Magistrat beschließt Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum in eine gemeinnützige GmbH

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (10.06.09) der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Darmstadt in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung spätestens zum 31. August zugestimmt.
Der Magistrat hat in der gleichen Sitzung auch dem Gesellschaftsvertrag, einem Nutzungsvertrag sowie einem Personalüberleitungstarifvertrag mit Zusatzvereinbarung zugestimmt.

Darmstadts Klinikdezernent, Stadtrat Dr. Dierk Molter, zeigte sich hochzufrieden mit der Entscheidung des Magistrats: „Dieser Beschluss sichert die Zukunft des Klinikums und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter dort. Ich bin optimistisch, dass es uns auf der Basis der neuen Rechtsform gelingt, durch straffere Führungsstrukturen und schnellere Entscheidungsprozesse die Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums zu stärken“.

Nach der Ausgliederungserklärung gehen das Vermögen und die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs Klinikum Darmstadt rückwirkend zum 1. Januar 2009 auf die zu 100 Prozent von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehaltene Klinikum Darmstadt GmbH über. Das Klinikum bleibt so vollständig im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erfolgt nach Beschluss der städtischen Gremien, spätestens aber zum 31. August.

Der Nutzungsvertrag enthält Regelungen zur Überlassung der Grundstücke und Gebäude an die Klinikum Darmstadt GmbH.

Die Klinikum Darmstadt GmbH wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.V. und Mitglied bei der Zentralen Versorgungskasse Hessen.

Nach Abstimmung mit dem Personalrat und den Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund wird auf den Ausnahmetatbestand des Tendenzschutzes nach Paragraph 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verzichtet. Das bedeutet, dass alle Regelungen zu den Beteiligungsrechten des zukünftigen Betriebsrates gelten.
Darüber hinaus wurde vereinbart, ein Drittel der Sitze des Aufsichtsrates der Klinikum GmbH mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen und diesen in bestimmten Punkten eine Sperrminorität einzuräumen.

Abschließend wird die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30. Juni 2009 über die Rechtsformänderung des Klinikums entscheiden.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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