Arheilgen: Die Bemessungsgrundlage für Anliegerbeiträge bleibt unverändert

Teilen

Der erste Bauabschnitt steht kurz vor dem Abschluss. Für die rund 200 Grundstückseigentümer entlang des ersten Bauabschnitts der Frankfurter Landstraße geht damit die Bauphase vor ihren Grundstücken zu Ende. „Leider sorgten die Nachrichten über die Mehrkosten des Bauprojekts auch für Besorgnis bei den Anliegern, dass sie diese ebenfalls mittragen müssten“, berichtet Stadtrat Dieter Wenzel. „Dies ist allerdings nicht der Fall“, stellt er klar.
Es bleibt also dabei: Grundstückseigentümer entlang der Frankfurter Landstraße werden nur für die Erneuerung des Bürgersteigs, Teile der Fahrbahn und Radwege sowie Park- und Grünstreifen mit Anliegergebühren veranlagt. Mehrkosten, die etwa für neue Schienen der Straßenbahn oder neue Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Elektrizität entstanden sind, werden nicht umgelegt.Die Grundstückseigentümer wurden bereits im März 2007 über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert und haben zwischenzeitlich Abschläge gezahlt. In Kürze ist der erste Bauabschnitt fertig gestellt, danach werden die gezahlten Vorausleistungen auf die tatsächlichen Kosten angerechnet. In den nächsten Monaten werden die Grundstückseigner darüber in besonderen Bescheiden informiert.

Die Verteilung der umlagefähigen Kosten erfolgt im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Grundstücksflächen. Geregelt ist die Erhebung der Beiträge in der städtischen Straßenbeitrags- sowie der Erschließungsbeitragssatzung.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


Teilen