Wohngeldreform ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft

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Informationen zur Reform gibt es beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt

EuroZum 1. Januar ist die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. „Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht, und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen. Die Wohngeldreform bringt bundesweit Verbesserungen mit einem Volumen von insgesamt 520 Millionen Euro jährlich“, erläutert Darmstadt Sozialdezernent, Stadtrat Jochen Partsch.

Es gilt nur noch ein nach der Mietenstufe und der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag, der für alle Haushalte um zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag angesetzt wird. Davon profitieren insbesondere Mieter von älteren oder schlecht ausgestatteten Wohnungen, deren Mieten seither über dem Miethöchstbetrag lagen. Auch die Tabellenwerte für Wohngeld wurden um acht Prozent angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße, des Einkommens und der Miete ablesen. Durch die Anhebung der Tabellenwerte ergibt sich bei gleichen Voraussetzungen ein höheres Wohngeld.

Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren ohne einen besonderen Antrag von der Verbesserung des Wohngeldes. Das Amt für Wohnungswesen ermittelt nach Ende der laufenden Bewilligungszeiträume rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 das neue Wohngeld und zahlt es nach.

Damit die besondere Heizkostenkomponente bereits für den auslaufenden Winter zum Tragen kommen kann, wird ein nach der Personenzahl gestaffelter einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag geleistet. Dieser entspricht dem durchschnittlichen finanziellen Vorteil der Wohngeldnovelle für die Monate Oktober bis Dezember 2008. Um diese Einmalzahlung zu bekommen, muss innerhalb des Zeitraums von Oktober 2008 bis März 2009 für mindestens für einen Monat Wohngeld bezogen werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das so schnell wie möglich nachholen. Nur Wohngeldanträge, die noch bis zum 31. März beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingehen und bewilligt werden, können berücksichtigt werden. Dabei können Unterlagen auch noch nachgereicht werden.
Auch Schüler, Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn kein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach besteht oder bestehen würde und Darmstadt der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist.

Informationen zum Wohngeldgesetz, zur Wohngeldreform und den neuen Wohngeldtabellen und zu den Beratungsterminen des Amtes für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, sind im Internet unter www.bmvbs.de/wohngeld oder unter www.darmstadt.de zu bekommen.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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