Halteerlaubnis für Rottweiler nötig

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Seit dem 31. Dezember 2008 stehen die Rottweiler auf der Rasseliste der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) des Landes Hessen. Das bedeutet, dass Rottweiler und Rottweilermischlinge nur noch mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten werden dürfen. Damit eine solche Erlaubnis erteilt werden kann, muss der Hund unter anderem die Wesensprüfung bestehen, der Halter muss eine Sachkundeprüfung ablegen und er muss zuverlässig sein.

Eine Halteerlaubnis benötigt allerdings nur, wer sich ab dem 31. Dezember 2008 einen Rottweiler neu zugelegt hat oder neu zulegt. Diejenigen, die ihren Rottweiler schon vor dem Stichtag gehalten haben, müssen die Haltung lediglich beim Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grafenstraße 30, anzeigen. Auch eine Mitteilung per E-Mail an buergerordnungsamt [at]darmstadt.de ist möglich. Das Bürger- und Ordnungsamt stellt dann kostenfrei eine Bescheinigung aus, die man beim Ausführen des Hundes immer dabei haben muss. Die Meldung beim Bürger- und Ordnungsamt muss bis spätestens 30. Juni 2009 erfolgen. Hinsichtlich der Höhe der Hundesteuer, die nicht in der HundeVO, sondern in der städtischen Hundesteuersatzung geregelt ist, ändert sich für Rottweilerbesitzer nichts.

Neben der Aufnahme der Rottweiler in die Rasseliste hat die Hessische Landesregierung die HundeVO noch in weiteren Punkten geändert. So wurden unter anderem die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano von der Rasseliste gestrichen. Außerdem können Halteerlaubnisse für Listenhunde jetzt für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erteilt werden, während diese früher nur jeweils zwei Jahre gültig waren. Entsprechend verlängern sich die Abstände zwischen den Wesensprüfungen. Ist ein Hund älter als zehn Jahre oder wurden für ihn ohne zeitliche Unterbrechung mehrere befristete Erlaubnisse erteilt, die sich über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren erstrecken, so kann jetzt sogar eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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