Änderungen 2009: Krankenversicherung wird teurer

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Auch das Jahr 2009 bringt den Bürgerinnen und Bürgern wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen – mit Belastungen und Entlastungen. Die dpa gibt eine Übersicht mit wichtigen Gesetzesänderungen:

SOZIALABGABEN: Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die Gesetzliche Krankenversicherung teurer: Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt: Er beträgt 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist der paritätische Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Kassenmitglieder werden zusätzlich noch mit 0,9 Prozent Sonderbeitrag belastet.

BEMESSUNGSGRENZEN: Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt wie üblich zum 1. Januar: In Ostdeutschland von monatlich 4500 Euro auf 4550 Euro, in Westdeutschland von 5300 Euro auf 5400. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3675 Euro (2008: 3600 Euro). Durch die Anhebung werden die Sozialversicherungen bei jenen um bis zu 20 Euro monatlich teurer, deren Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze liegt. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich noch privat versichern.

RENTE: Nach bislang unverbindlichen Prognosen können die rund 20 Millionen Rentner zur Jahresmitte mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent rechnen. Auf den selben Aufschlag können Empfänger von Hartz-IV-Leistungen hoffen.

RENTENBESTEUERUNG: Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch 2009 zu steuerlichen Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 56 auf 58 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner des Jahres 2009.

GESUNDHEITSBONUS: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.

MITARBEITERBETEILIGUNG: Voraussichtlich von April an sollen mehr Steueranreize und Branchenfonds-Lösungen gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Nach bisherigen Gesetzesplänen steigt der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz werden auf 20 000 Euro für Ledige und 40 000 Euro für Ehepaare erhöht. Beschäftigte sollen von ihrer Firma direkt Anteile von jährlich bis zu 360 Euro erhalten können. Diese sind steuer- und abgabenfrei. Neben der Anlage im eigenen Unternehmen werden auch indirekte Beteiligungen über noch einzurichtende Mitarbeiterfonds gefördert.

ZEITSOLDATEN: Die 75 000 Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 angefangen haben und deren Dienstzeitende nach dem 31. Dezember 2008 liegt, können weiter mit einem Steuerbonus rechnen. Bei Auszahlung ihrer Übergangsbeihilfe (auch “Abfindung” bzw. “Ausscheidergeld” genannt) gilt laut Bundeswehrverband weiter ein Steuerfreibetrag von 10 800 Euro.

ABSCHREIBUNGEN: Für Firmen soll es bei Neuanschaffungen wieder mehr Steuererleichterungen geben. Zum Januar 2009 soll – befristet für zwei Jahre – die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt werden. Sonderabschreibungen für Kleinfirmen sollen erweitert werden.

Quelle: dpa


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