Gebrauchte Elektronik fachgerecht entsorgen und recyceln: Neues Elektrogesetz verschärft Rücknahme- und Hinweispflichten für Händler und örtliche Entsorger

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Rund 530 Tonnen gebrauchte Elektronik und Elektroschrott werden jährlich über die Entsorgungsmöglichkeiten des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) der Wissenschaftsstadt Darmstadt gesammelt und fachgerecht recycelt. Ungefähr dieselbe Menge landet in anderen Kanälen. Dies sind nur zwei Gründe, sich die wichtigsten Änderungen durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz anzuschauen, das am 1. Januar 2022 rückwirkend in Kraft getreten ist.

Wie bisher müssen Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt und an einer der Rückgabestellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsorgt werden (Standortkarte über: https://liup.de/standortkarte). Es ist nicht erlaubt, Altgeräte in der hauseigenen Restmülltonne zu entsorgen. Batterien und Akkus sowie Leuchtmittel (egal ob Glühbirnen, Halogen oder LED) müssen vor der Entsorgung aus allen Altgeräten entnommen werden.

Nach dem neuen Elektrogesetz nehmen nun auch Elektrohändler mit einer Laden-, Lager- und Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelmärkte mit mindestens 800 Quadratmetern Elektrogeräte zurück. Die Rücknahme- und Hinweispflicht des Handels, dass Altgeräte kostenlos vor Ort abgegeben werden dürfen, umfasst alle Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, unabhängig davon, ob sie in dem betreffenden Geschäft gekauft wurden oder nicht. Für Elektroaltgeräte mit mehr als 25 Zentimeter Kantenlänge gilt wie bisher, dass sie, für die kostenlose Rücknahme, gegen ein neues, funktional vergleichbares Gerät getauscht werden müssen.

Durch die neue Regelung wurde auch die Rücknahmeregelung für Onlineshops angepasst: Händler mit einer Lagerfläche von über 400 Quadratmetern müssen ihren Kunden eine kostenlose Abholung von Altgeräten im Tausch gegen ein funktional ähnliches Gerät anbieten. Vorwiegend betrifft dies Großgeräte wie zum Beispiel Kühlschränke, Fernseher oder Klimageräte.

Darüber hinaus gelten die neuen Hinweispflichten der Händler auch gegenüber den Verbrauchern: Diese müssen nun beim Kauf eines Elektrogeräts über die Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten informiert werden. Unter anderem soll an die Eigenverantwortung appelliert und Tipps für Rückgabemöglichkeiten gegeben werden. „Die Pflicht zur Entfernung der Batterien und Akkus sowie das Verbot der Entsorgung von Elektronik im Hausmüll sollen damit in den Fokus der Endverbraucher rücken“, erläutert André Schellenberg, Stadtkämmerer der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Auch an den Sammel- und Rücknahmestellen der örtlichen Entsorger müssen die Verbraucher über die Entnahmepflicht für Altbatterien, Akkus und Leuchtmittel aus Altgeräten informiert werden. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger über: https://liup.de/e-schrott.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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