Orkantief mit Unsicherheiten – Es kommt eine brenzlige Sturmlage

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WindsackNach der Wochenmitte steht eine schwere Sturmlage an. Am Donnerstag (17.02.) muss in weiten Teilen des Landes mit Sturmböen gerechnet werden. Am Freitag (18.02.22) ist sogar ein Orkan möglich, hier gibt es aber noch große Unsicherheiten. 

Donnerstag geht es los

Ab der Wochenmitte kann es sehr turbulent werden. Im Detail gibt es aber noch große Unsicherheiten und für konkrete regionale Warnungen ist es somit zu früh.
Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline, erklärt: „In den nächsten Tagen legt der Wind deutlich zu.  Ab Donnerstag (17.02.) besteht durch Orkantief Ylenia Sturmgefahr für Teile des Landes. Das WindRadar zeigt vielerorts Böen zwischen 80 und 100 Kilometer pro Stunde. Dabei ist die Nordhälfte tendenziell stärker betroffen als der Süden. Am Freitag (18.02.22) ist in der Folge mit Zeynep sogar ein schwerer Sturm mit Orkanböen möglich. Bei solchen Windgeschwindigkeiten brechen größere Äste ab und sicherlich wird es zu Behinderungen auf Schienen und Straßen kommen.“

Freitag droht schwerer Sturm mit Orkanböen

Ende der Woche könnte es sogar noch heftiger werden, wenn sich Orkantief Zeynep nähert. „Allerdings gibt es noch große Unsicherheiten bezüglich der Zugbahn“, schränkt Goldhausen ein und erläutert: „So zeigt das Europäische Wettermodell (ECMWF) eher eine nördlichere Variante, bei der die Küsten von heftigen Winden getroffen werden. Auch eine Sturmflut ist dann wahrscheinlich.
Nach einem Wettermodell des Deutschen Wetterdienstes (ICON) zieht das Tief viel weiter südlich. Dann gibt es in der Mitte und im Süden schwere Sturmböen, im Bereich der Mittelgebirge sind sogar Orkanböen wahrscheinlich. Bei solch einer Lage sind große Schäden möglich.“

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Ist es durch einen Sturm zu Schäden am Haus oder dem Auto gekommen, ist guter Rat oft teuer. Zur Orientierung:

Schäden am Gebäude

Bei Schäden am Haus oder am Dach, die durch ein Unwetter oder Sturm entstanden sind, tritt die Wohngebäudeversicherung ein.

Schäden am Auto 

Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.

Schäden an der Wohnungseinrichtung 

Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.

Wenn ein Baum aufs Haus stürzt 

Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.

Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.

Quelle: WetterOnline – Meteorologische Dienstleistungen GmbH


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