Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Landskronstraße wird im Abschnitt Heidelberger- bis Prälat-Diehl-Straße auf Tempo 30 reduziert

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30 km/hDas Regierungspräsidium Darmstadt, obere Straßenverkehrsbehörde, hat dem Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Festsetzung einer Tempo-30 Regelung ganztags in der Landskronstraße im Abschnitt Heidelberger- bis Prälat-Diehl-Straße aus Lärmschutzgründen stattgegeben. Umwelt- und Mobilitätsdezernent Michael Kolmer zeigt sich über die Zustimmung des Regierungspräsidiums sehr erfreut: „Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Wir erwarten durch die Geschwindigkeitsreduktion nicht nur positive Auswirkungen auf die Lärmbelastung, sondern auch auf die Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit im Bereich der unteren Landskronstraße, zudem ist die Geschwindigkeitsreduzierung, wie zum Beispiel Untersuchungen des Umweltbundesamts zeigen ein Beitrag zum Klimaschutz.“

„Die Landskronstraße ist insbesondere im betroffenen Bereich als wichtige Ost-West-Verbindung eine verkehrlich stark belastete Straße“, so Kolmer weiter. „Das resultierende hohe Verkehrsaufkommen bedeutet ganztags große Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Insgesamt sind über 250 Personen im betroffenen Abschnitt von Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffen. Auf Grund dieser Lärmbelastung durch den Verkehr ergab sich dringender Handlungsbedarf, da die Lärmbelastung ganztags deutlich höher ist, als das, was als ‚ortsüblich‘ durch die Anwohnerschaft hingenommen werden müsste; so sind an zahlreichen Wohngebäuden in der Landskronstraße ganztags sogenannten Fassadenpegel von über 70 dB(A) in der entsprechenden Lärmkartierung ersichtlich.“

Bei der Festsetzung der Tempo-30-Reglung ganztags in diesem Abschnitt der Landskronstraße handelt es sich um eine Forderung aus der Lärmaktionsplanung, welche die Wissenschaftsstadt Darmstadt nun umgesetzt hat. Bei der Lärmaktionsplanung werden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und der betroffenen Kommunen Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung durch das Regierungspräsidium Darmstadt entwickelt. Diese Maßnahmen werden fortlaufend von den Fachbehörden der Städte auf das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen geprüft und wenn möglich zur Umsetzung bei der oberen Straßenverkehrsbehörde beantragt. Dort wird unter anderem überprüft, dass sich durch die Geschwindigkeitsreduktion keine relevante Verschlechterung des Verkehrsflusses oder maßgeblicher Ausweichverkehr ergibt.

Konkret umgesetzt wird Tempo 30 im betroffenen Abschnitt der Landskronstraße durch die Installation der entsprechenden Beschilderungen. Dies erfolgte am 12. August 2021. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird nach einer Eingewöhnungsphase von der Stadtpolizei im Rahmen der normalen Überwachung des fließenden Verkehrs kontrolliert.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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