Ende der Bundesnotbremse: Stadtverwaltung kehrt am 5. Juli zum eingeschränkten Präsenzbetrieb in den Ämtern zurück – Pflicht zur Terminvereinbarung bleibt bestehen

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Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse am 30. Juni 2021 endet auch bei der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt die pandemiebedingte Schließung der Ämter für den Publikumsverkehr. Alle Verwaltungsstandorte werden daher ab dem kommenden Montag, 5. Juli 2021, wieder zu den vorherigen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Dennoch werden die Regelungen zur Terminvereinbarung überwiegend beibehalten.

„Gemeinsam haben wir es in Darmstadt geschafft, das Infektionsniveau auf ein sehr niedriges Niveau zu drücken. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die aktuell erfreulich niedrigen Covid-19-Fallzahlen in Darmstadt und das Ende der Bundesnotbremse erlauben nun nicht nur im Freizeitbereich wieder mehr Kontakte, sondern machen auch im Bereich der Verwaltung wieder einen direkteren und persönlicheren Bürgerservice möglich. Dieser Entwicklung wollen wir nun mit der Rückkehr in den eingeschränkten Präsenzbetrieb in der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Damit es so bleibt, ist allerdings Vorsicht und Umsicht zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bürgerinnen und Bürgern weiter unerlässlich – nur wenn wir weiter vorsichtig sind, ist sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich wieder mehr möglich – sorgen wir gemeinsam dafür, dass es so bleibt. Das Robert-Koch-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung die Gefährdung der Bevölkerung in Deutschland von ‚sehr hoch‘ nach ‚hoch‘ herabgestuft. Dies zeigt, dass trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen von uns allen weiterhin ein umsichtiges und der Gefahrenlage angepasstes Verhalten gefordert wird.“

Ab dem 5. Juli sind das Bürger- und Ordnungsamt in der Grafenstraße, die Kfz-Zulassungsstelle in der Rüdesheimer Straße sowie das Standesamt mit allen Standorten wieder für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Dies gilt auch für die Ämter in der Frankfurter Straße 69+71 und Bad Nauheimer Straße 2+4 sowie für Stadthäuser in der Mina-Rees-Straße 8, 10 + 12, der Bessunger Straße 125, am Luisenplatz 5 a, Im Carree 1, in der Rheinstraße 23 sowie die Bezirksverwaltungen in Arheilgen, Eberstadt und Wixhausen. Für einen Besuch ist allerdings eine vorherige individuelle Terminvereinbarung nötig. Auch wird der persönliche Kontakt auf ein Minimum reduziert: Vorgänge, die auch ohne persönliche Vorsprache möglich sind, werden weiterhin kontaktlos bearbeitet.

Weiterhin Pflicht ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucher. Wer Krankheitssymptome zeigt, kann die Stadthäuser nicht betreten. Dies gilt auch, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.

Für Amtsbesuche können die Bürgerinnen und Bürger für die Bereiche Einwohnerwesen, Fahrerlaubnisbehörde und die Zulassungsstelle wie gewohnt über die Online-Terminkalender unter www.darmstadt.de Termine buchen. Zudem sind Terminabsprachen per E-Mail, telefonisch und per Fax möglich.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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