Krisenstab zur Covid-19-Pandemie: Gremium berät Umgang mit Lockerungsschritten der Landesregierung – Quartiersimpfungen können voraussichtlich im Juli starten – 8 neue Fälle am Mittwoch – Inzidenz bei 15,6

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Corona-VirusDer Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. Juni 2021, vor allem mit den Beschlüssen der Hessischen Landesregierung zur Lockerung der Corona-Beschränkungen vom Dienstag (22.06.21) (eine genaue Auflistung der Beschlüsse gibt es weiter unten), möglichen Quartiersimpfungen im Juli und der zunehmenden Ausbreitung der sogenannten Delta-Variante in Hessen beschäftigt. Hier zeigen sich die medizinischen Experten besorgt. So sei die Inzidenz in Großbritannien durch die Ausbreitung von Delta trotz einer höheren Impfquote als in Deutschland innerhalb weniger Wochen von rund 20 auf über 100 gestiegen. In Hessen soll der Anteil der Variante laut Hessischem Gesundheitsministerium bereits bei 20 Prozent liegen.

„Gerade im Hinblick auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssen wir diese Entwicklung unbedingt im Auge behalten“, sagt dazu Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Ich persönlich betrachte die Ausbreitung dieser hochansteckenden Variante parallel zu immer weitreichenderen Öffnungsschritten durchaus mit großer Sorge. Es darf nicht passieren, dass wir unsere in den vergangenen Monaten mühsam und unter großen Anstrengungen und Entbehrungen erreichten Erfolge, in den nun kommenden Wochen durch Leichtfertigkeit und fehlende Vorsicht verspielen.“

Noch bewegt sich das Infektionsgeschehen in Darmstadt aber auf stabil niedrigem Niveau. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Mittwoch (23.06.21) 8 laborbestätigte Fälle von Covid-19 dazugekommen, so dass kumuliert nun 5813 laborbestätigte Fälle in Darmstadt registriert sind. Es gab keine weiteren Todesfälle. Die Inzidenz liegt bei 15,6.

Auch in den Darmstädter Kliniken ist die Zahl der Covid-Patientinnen- und Patienten weiter rückläufig. Auf Normal- und Intensivstation befinden sich im Klinikum Darmstadt 3 (3), im Elisabethenstift 2 (0) und im Alice-Hospital 0 (0) Patientinnen und Patienten mit Covid-19.

Das Impfzentrum informiert über eine gute Auslastung mit Impfungen im Juli 2021 bei Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr. Volllast bis 22 Uhr ist aufgrund der angekündigten Impfstoff-Lieferungen allerdings nicht möglich. Im Juli sollen, wenn alles nach Plan läuft, an zwei Wochenenden Quartiersimpfungen durchgeführt werden. Dafür stehen 1000 Impfstoffdosen bereit. Weitere Informationen dazu folgen.

Die Lage in den Pflegeeinrichtungen ist weiter ruhig, in einem Erstwohnhaus für Geflüchtete gibt es einen Fall, aber die Lage sei stabil.

Das Testzentrum auf dem Messplatz führt derzeit noch etwa 200 Tests pro Tag durch. Die Nachfrage ist auf diesem Niveau stabil.

Aktuell laufen Abstimmungen, wie im Hinblick auf die neuen Corona-Beschlüsse künftig mit Veranstaltungen in Darmstadt umgegangen werden soll. Dazu wird es voraussichtlich eine weitere Medieninformation geben.

Der Krisenstab kommt am Mittwoch, 30. Juni 2021, zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Die am Dienstag (22.06.21) beschlossenen Lockerungsmaßnahmen des Corona-Kabinetts der Hessischen Landesregierung nochmal im Überblick:

Kontaktregeln: Die Kontaktbeschränkungen werden im öffentlichen Raum weitestgehend aufgehoben. Grundsätzlich sind somit Treffen mit einer unbegrenzten Zahl an Personen zulässig. Allerdings sollen Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen als Veranstaltungen gelten – womit eine Erfassung der Teilnehmer notwendig wird, um Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum und damit auch auf Einkaufsstraßen wird aufgehoben, es bleibt lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske. In Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt die medizinische Maske jedoch Pflicht.

Veranstaltungen: Veranstaltungen in Innenräumen bedürfen bis zu einer Teilnehmerzahl von 250 keiner Genehmigung mehr. Im Außenbereich dürfen sogar bis zu 500 Teilnehmer zusammenkommen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen müssen nach wie vor vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Tanzveranstaltungen dürfen vorerst nur im Freien stattfinden.

Schulen: Es gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Die Maskenpflicht wird für den Außenbereich aufgehoben. Auf den Fluren und in den Klassenräumen gilt die Maskenpflicht nur noch für den Weg bis zum Sitzplatz. Bedeutet: Während des Unterrichts dürfen Schülerinnen und Schüler die Masken absetzen. Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.

Kitas: Die Kindertagesstätten sollen ab 5. Juli zum Regelbetrieb zurückkehren. Damit kann auch wieder gruppenübergreifend gearbeitet werden. Für die Erzieherinnen und Erzieher wird die Maskenpflicht aufgehoben.

Hochschulen: Es gilt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Sport: Mannschaftssport ist weiter möglich. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Fitnessstudios können mit Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept öffnen.

Einzelhandel: Alle Geschäfte können ohne Quadratmeterbegrenzung ihre Türen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht.

Hotels: Beherbergungsbetriebe können wieder im vollen Umfang öffnen und ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Gäste allerdings müssen sich während ihres Aufenthalts einmal die Woche testen lassen.

Gastronomie: Restaurants, Kneipen und Cafés können mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen Gäste empfangen. Voraussetzung ist eine Kontaktdatenerfassung. Es gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie die Gäste bis zum Platz. In Innenräumen ist eine Testpflicht vorgeschrieben.

Clubs und Diskotheken: Im Außenbereich ist das Öffnen mit Auflagen wie Testpflicht und Personenbegrenzung machbar. Die Öffnung der Innenbereiche als Bar und Gastronomie ist erlaubt, nicht aber als Tanzveranstaltung.

Prostitution: Auch Prostitutionsstätten, die bislang noch gänzlich geschlossen waren, dürfen wieder öffnen. Allerdings besteht für Freier eine Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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