Angespannter Wohnungsmarkt: Magistrat beschließt Ferienwohnungssatzung

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Um auch in Darmstadt einer Zweckentfremdung mit dem Ziel der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen entgegenzuwirken, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 eine Ferienwohnungssatzung beschlossen.

„Auf gewerblichen Internetplattformen sind national und international Vermietungen von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur sonstigen Fremdenbeherbergung in den letzten Jahren zunehmend professionalisiert worden und auch in Darmstadt sind Entwicklungen erkennbar, wonach Wohnungen ausschließlich zu kurzfristigen Nutzungszeiträumen, z. B. an Touristen, Firmengäste oder Messegäste im Wesentlichen als Hotelersatz vermietet werden. Die damit einhergehende faktische Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft die ohnehin angespannte Situation des Wohnungsmarktes in Darmstadt und führt zudem zu Spannungen in Wohngebieten. Diese Art der Nutzung ist daher wohnungswirtschaftlich unerwünscht“, erläutert Stadträtin Dr. Barbara Boczek.

Um Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit zu geben, dem entgegenzuwirken, hat der Hessische Landtag am 29. Juni 2017 die Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) beschlossen. Mit der am 30. Juni 2017 in Kraft getretenen Änderung werden durch den neu hinzugefügten Paragraphen 12a Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ermächtigt, zu bestimmen, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Wohnraum nur mit Genehmigung zur
1. wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder
2. Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen,
genutzt werden darf.

„Eine auf Grundlage des Paragraphen 12a HWoAufG erlassene Satzung (sog. Ferienwohnungssatzung) ist das effektivste rechtliche Instrument, um einer entsprechenden Umwidmung von Wohnraum im Stadtgebiet entgegentreten zu können“, erläutert Boczek weiter. „Mit der vorliegenden Satzung soll dieses Instrument genutzt werden, weil auf dem angespannten Wohnungsmarkt ein konsequenter Wohnraumbestandsschutz unverzichtbar ist.“ Die Ferienwohnungssatzung formuliert auch die Voraussetzungen für eine Genehmigung.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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