Covid-19-Krisenstab: Inzidenz liegt nun bei 61,3 – Weiterhin hohe Auslastung der Intensivstationen – Ab sofort Außengastronomie wieder möglich

Teilen

Der Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in seiner Sitzung am Montag, 17. Mai 2021, erneut mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens beschäftigt –  dank der derzeit konstant sinkenden Fallzahlen fällt Darmstadt nicht mehr unter die Bundesnotbremse; es gilt nun Stufe 1 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (siehe Anhang). „Die stabil niedrigen Inzidenzen, kombiniert mit den Vorgaben des Landes, ermöglichen Erleichterungen, die von vielen ersehnt wurden – zum Beispiel das Öffnen der Außengastronomie und auch die Rückkehr vieler Klassen in den Präsenzunterricht“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Dies ist mit großer Disziplin erreicht worden – eine Disziplin, die auch weiterhin nötig ist. Denn die Erleichterungen sind mit Regeln verbunden, nur wenn wir sie einhalten, kann sich die gegenwärtig positive Entwicklung verstetigen.“

Wie das Gesundheitsamt mitteilt, sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für Montag (17.05.21) elf laborbestätigte Fälle von Covid-19 dazugekommen, so dass kumuliert nun 5589 Fälle in Darmstadt registriert sind. 5278 davon betrachtet das Gesundheitsamt als wieder genesen. Die Inzidenz liegt bei 61,3. Die Darmstädter Daten entsprechen dem hessenweiten Trend, der seit nunmehr drei Wochen sinkende Fallzahlen verzeichnet; gleichwohl gibt es nach wie vor Landkreise mit einer Inzidenz von über 100. Darmstadts Werte gehören zu den niedrigsten im Land.

In den Darmstädter Kliniken entspannt sich langsam die Situation auf der Normalstation, dort ist von einer leicht rückläufigen Belegung die Rede. Die Intensivstationen haben weiterhin eine hohe Auslastung, wobei der überwiegende Teil der schwer erkrankten Patienten älter als sechzig Jahre ist. Auf Normal- und Intensivstation befinden sich im Klinikum Darmstadt 17 (18), im Elisabethenstift 11 (2) und im Alice-Hospital 4 (0) Patientinnen und Patienten mit Covid-19. Das gegenwärtige Besuchsverbot bleibt unverändert bestehen.

Das Impfzentrum nimmt zurzeit täglich zwischen 500 und 600 Immunisierungen vor. Bei den Zweitimpfungen wird je zur Hälfte der Wirkstoff von Biontech und der von AstraZeneca bevorzugt. Das Testzentrum auf dem Messplatz hat am Wochenende (15./16.05.21) 1700 Antigen-Schnelltests abgewickelt, sieben waren positiv.

Das Staatliche Schulamt teilt mit, dass in der KW 19/21 18 000 Schülerinnen und Schüler einen Selbsttest absolviert haben; 15 Tests fielen positiv aus, acht davon wurden im PCR-Test positiv bestätigt.

In den Kitas gilt nach wie vor der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, der auch Einschränkungen beinhaltet. In Absprache mit dem Deutschen Roten Kreuz und den Gesundheitsbehörden hat das Kinder- und Jugenddezernat im Schnelltestzentrum auf dem Messplatz ab Montag (17.05.21) jeweils von 13 bis 16 Uhr ein Testangebot speziell für kleinere Kinder von 2 bis 6 Jahren eingerichtet.

Der Krisenstab kommt am Mittwoch, 19. Mai 2021, zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Anhang

Stufe 1 der hessischen  Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung sieht vor

Kontaktregelungen: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Einkaufen / Einzelhandel: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang; übriger Einzelhandel: „Click and Meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen.
Gastronomie / Tourismus: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2 x pro Woche.
Sport: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen. Schwimmen in Freibädern sowie in der Grube Prinz von Hessen bleibt untersagt. Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich.
Kultur und Freizeit: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet. Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos) mit Anmeldung und medizinischer Maske, Test empfohlen.
Veranstaltungen: Drinnen: nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse). Draußen bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Dienstleistungen / Körperpflege: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test.
Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule: Klasse 1 bis 6: Präsenz, Klasse: 7 bis 11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz, Testpflicht: 2 x pro Woche.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen