Hessen setzt Bundesinfektionsschutzgesetz um

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CoronavirusIn Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen.

„Am Donnerstag (22.04.21) hat das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns. Deshalb haben wir die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Konkret heißt das: Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Bundesnotbremse.“

Gleichzeitig baut Hessen die Impfstrategie weiter aus und öffnet die Terminregistrierung für die Priorisierungsgruppe 3. „Das ist ein wichtiger Schritt beim Impfen, unserem wichtigsten Baustein beim Weg aus der Pandemie.“

Die wichtigsten Änderungen der hessischen Regelungen im Überblick
Schule
Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Klasse 1-6: Wechselunterricht
Klasse 7-11: Wechselunterricht (ab dem 6. Mai)
Abschlussklassen: Präsenzunterricht

Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Alle Klassen: Wechselunterricht

Inzidenz über 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Abschlussklassen (und Förderschulen): Wechselunterricht
Alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)

Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich.

„Die Neuregelung des Infektionsschutz-Gesetzes durch die Bundesregierung, die sogenannte ,Notbremse‘, und deren Auswirkungen auf die Schulen bereiten mir als Kultusminister Bauchschmerzen. So werden die Schulen nun noch früher – ab einer Inzidenz von 165 und nicht mehr 200 – auf Distanzunterricht umstellen müssen. Dies führt in vielen Regionen Hessens zu einer weiteren Belastung für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und die Schulen. Gleichzeitig sind wir uns aber der immer schwieriger werdenden Situation der Schülerinnen und Schüler bewusst, die seit Dezember im Distanzunterricht sind und ihre Schulen nicht mehr von innen gesehen haben“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Kinderbetreuung / Kitas
Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Wie bisher: Appell an die Eltern, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen.

Inzidenz ab 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Notbetreuung.

Tests von Kita-Kindern:
Wenn die zuständigen Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig vor dem Kita-Besuch zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests.

„Für die Familien und die Kinder ist die Schließung der Kitas eine erneute und erhebliche Belastung. Ich will dennoch darum werben, dass sie diese aktiv mittragen. Insbesondere wegen der höheren Infektiosität der britischen Virusvariante B 1.1.7. gilt es, Kontakte mehr noch als bisher zu reduzieren, die im Alltag einer Kita eine besondere Rolle einnehmen“, so Gesundheitsminister Klose. Die konkrete Ausgestaltung von Angeboten zur Notbetreuung orientiert sich an der Notbetreuung, die die Schulen bereits aktuell für Schülerinnen und Schüler anbieten. Eltern, die Betreuung dringend benötigen, insbesondere, weil sie berufstätig sind, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Kontaktbeschränkungen
Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Treffen von zwei Haushalten erlaubt.

Inzidenz über 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
1 Haushalt + 1 Person. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Geschäfte / Einkaufen:
Lebensmitteleinzelhandel und Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (wie bspw. Drogeriemärkte) bleiben geöffnet. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.

Für alle weiteren Geschäfte (inkl. Baumärkte) gilt:
Inzidenz unter 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & meet möglich, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung und aktuellem Test. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.

Inzidenz über 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & collect möglich, also das Abholen bestellter Waren.

Quarantäneverordnung:
Personen mit vollständigem Impfschutz müssen nach Rückkehr aus dem Ausland nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvarianten-Gebiet ein.

Auch die Quarantänepflicht der Haushaltsangehörigen von Corona-Erkrankten entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz, es sei denn, der oder die Geimpfte zeigen Krankheitssymptome.

Impfen: Registrierung für dritte Priorisierungsgruppe ab sofort möglich
Die Landesregierung wird alles dafür tun, möglichst vielen Menschen so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Hessen öffnet die dritte Priorisierungsgruppe entsprechend der Impfverordnung des Bundes. Damit haben ab sofort insgesamt etwa 1,5 Millionen weitere in Hessen impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für die persönliche Schutzimpfung gegen das Corona-Virus telefonisch oder online zu registrieren. Dazu zählen beispielsweise die Beschäftigten des Einzelhandels sowie des Brand- und Katastrophenschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe. Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 und 2 erhalten weiterhin vorrangig ein Impfangebot.

Faktenblatt Impfen:
In einigen Regionen nur noch wenige Impfberechtigte: In mehreren Kommunen stehen absehbar keine registrierten Impfberechtigten aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 mehr zur Verfügung. Der Grund: In einigen Teilen des Landes leben im Durchschnitt vergleichsweise weniger ältere Bürgerinnen und Bürger als in anderen. So können Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören und zum Beispiel in Frankfurt und Offenbach oder dem Landkreise Groß-Gerau leben, bereits sehr zeitnah geimpft werden. In anderen Regionen sind zunächst noch einige Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 2 an der Reihe, bevor Personen der Priorisierungsgruppe 3 einen Termin erhalten können.

Pilotverfahren Betriebsärzte: Ab Juni 2021 sollen bundesweit auch Betriebsärzte impfen. Das Land startet bereits zuvor ein Pilotverfahren mit vier für den Impffortschritt in Hessen und der Bundesrepublik systemrelevanten Unternehmen.

Termine für Prio-Gruppen 1 und 2: Angehörige der Priorisierungsgruppen 1 und 2, die noch nicht geimpft wurden, bekommen in den nächsten Tagen ein Terminangebot und werden ganz überwiegend im Mai 2021 ihre erste Dosis erhalten. Impfberechtigte aus den Gruppen 1 und 2 können sich weiterhin registrieren.

Astra60plus-Termine: Rund 700.000 Hessinnen und Hessen im Alter zwischen 60 und 69 Jahren hatten bereits seit vergangenem Freitag die Möglichkeit, sich für eine Impfung mit dem hochwirksamen Vakzin der Firma Astrazeneca anzumelden. Mehr als 116.000 Personen haben sich seitdem registriert und über 14.000 haben bereits die erste Impfung mit dem Wirkstoff erhalten.

Impfungen mit Astrazeneca auch für unter 60-Jährige: Ab sofort können in Hessen wieder Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben, mit dem Wirkstoff der Firma Astrazeneca geimpft werden. Voraussetzung hierfür ist neben der Verfügbarkeit des Vakzins die individuelle Bereitschaft der aktuell impfberechtigten Person sowie ein entsprechendes Aufklärungsgespräch des impfenden Arztes oder der Ärztin und eine individuelle Risikoabwägung.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Mit der Öffnung der Gruppe 3 ist mehr als die Hälfte der Hessinnen und Hessen ab heute impfberechtigt. Rund 20,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits mindestens einmal geimpft. Wir wollen so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich vor dem Corona-Virus schützen. Ich rufe alle Angehörigen der Gruppe 3 auf, sich beim Land zu registrieren. Je nach Fortschritt in den 28 hessischen Impfzentren können schon sehr kurzfristig Termine frei werden. Dafür haben wir in Absprache mit den Kommunen die Kapazitäten erneut gesteigert, sodass in der letzten Kalenderwoche mit mehr als 170.000 Impfungen ein neuer Höchstwert erreicht wurde. Diese Marke werden wir bis Sonntag noch einmal steigern können. Unsere Devise lautet: alle verfügbaren Wirkstoffe sollen unmittelbar zum Einsatz kommen.“

In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten werden in wenigen Tagen alle registrierte Personen aus den bisher priorisierten Gruppen 1 und 2 geimpft sein bzw. Impftermine erhalten haben. Dies liegt nicht zwingend an der individuellen Impfgeschwindigkeit in der jeweiligen Gebietskörperschaft vor Ort, sondern vielmehr an der stellenweise erheblich unterschiedlichen Altersstruktur. „Wenn in einzelnen Regionen nicht mehr ausreichend impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Schutzimpfungen zur Verfügung stehen, ist eine Öffnung der Gruppe 3 zwingend. Wer an der Reihe ist und sich impfen lassen möchte, soll auch schnellstmöglich drankommen“, erläuterte der Hessische Innenminister.

Priorisierungsgruppe 3: Wer ist jetzt impfberechtigt?
Wie die bereits priorisierte Gruppe 2 ist die nun geöffnete Gruppe 3 ebenfalls sehr heterogen. Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 3 haben nach der bundesweiten Impfverordnung eine erhöhte Priorität und werden daher bevorzugt geimpft. Registrieren können sich alle Personen, die in §4 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten.

  • So befinden sich rund 700.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 60 bis 69 Jahren in der Gruppe 3.
  • Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 3, z.B. Menschen mit akuten Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen.
  • Aufgrund ihres Berufs sind neben den erwähnten Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern eine Fülle von weiteren Personen impfberechtigt. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder und Beschäftigte von Verfassungsorganen (wie z.B. Bundes- und Landtagsabgeordnete, Teile der Verwaltung oder Wahlhelfer), Beschäftigte im Bereich Kritischer Infrastrukturen (z.B. Pharmawirtschaft oder Energieversorgung) oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels.

Wie auch die bei der Gruppe 2 lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten der Gruppe 3 nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen.

Den genauen Wortlauft der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten finden Sie hier.

Land startet Pilotverfahren für betriebliche Impfungen
Weil sich in der dritten Priorisierungsgruppe Hunderttausende Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit impfen lassen können, sollen neben den Impfzentren und Hausarztpraxen die betrieblichen Impfungen eine dritte Säule in der bundesweiten Impfkampagne bilden. Ziel ist es, bestehende Strukturen für eine effektive Impforganisation zu nutzen. Bereits ab Juni 2021 plant der Bund – analog zum Verfahren bei Hausärzten – eine Regelversorgung priorisierter Institutionen mit entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung der Mitarbeiterschaft durch Betriebsärztinnen und -ärzte.

Bereits zuvor wird das Land Hessen ein Pilotverfahren mit den Pharmaunternehmen Merck KGaA aus Darmstadt, der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH aus Frankfurt, der B. Braun Melsungen AG sowie der Marburger Pharmaserv GmbH starten. Die jeweils dort Beschäftigten sind nach der Impfverordnung des Bundes Angehörige der Gruppe 3 und tragen darüber hinaus mit ihrer Arbeit für den Impffortschritt in der Bundesrepublik bei. „Firmen wie Biontech sind auf die stetige Lieferung von zahlreichen Inhaltsstoffen angewiesen, bevor ein fertiges Impffläschchen ausgeliefert werden kann. Außerdem benötigen unsere Ärztinnen und Ärzte millionenfach Impfzubehör, damit die Dosen verabreicht werden können. Alle vier Unternehmen sind besonders systemrelevant, weil ihre Arbeit direkt dazu beiträgt, die Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen“, erläuterte Innenminister Peter Beuth.

Weitere Einsatzkräfte erhalten rasch Impfangebote
Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 werden mehr als 70.000 Angehörige der Feuerwehren und im Katastrophenschutz einen schnellen Weg zur Impfung erhalten. „Das sind gute Nachrichten für unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie benötigen für ihren lebensrettenden freiwilligen Dienst die nötige Sicherheit im Umgang mit Hilfsbedürftigen. Außerdem ist ihre dauerhafte Einsatzbereitschaft in besonderem Maße systemrelevant. Ich danke den Kameradinnen und Kameraden für ihre Geduld und freue mich, dass ich ihnen allen nun dieses Angebot machen kann“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Impffortschritt in Hessen
Mit Stand 22. April 2021 wurden insgesamt 1.270.206 Erstimpfungen und 461.592 Zweitimpfungen in Hessen durchgeführt. Rund 130.000 registrierte Impfberechtigte, ganz überwiegend aus der Priorisierungsgruppe 2 werden noch diesen Monat ihre Terminangebote erhalten und sollen bis spätestens Ende Mai ihre Erstimpfungen erhalten.

Hessen liegt am heutigen Tage bei den vollständigen Impfungen (Zweitimpfungen) mit einer Quote von 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung auf Rang 6 und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Erstimpfungsquote wird unser Land in den nächsten Tagen wieder erneut messbar aufholen. Die Unterschiede und Schwankungen liegen zum Teil auch in der periodischen Terminvergabe begründet. Derzeit finden schlicht mehr Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech (zwischen drei und sechs Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) statt.

Ein valider Bundesländervergleich ist nur noch bedingt sinnvoll möglich, weil die Anzahl der gelieferten Impfstoffdosen nicht mehr der Bevölkerungsquote nach Königsteiner Schlüssel entspricht. Während das Saarland pro 100 Einwohner bisher 38,5 Impfdosen erhalten hat, wurden nach Hessen 30 Dosen geliefert. Hinzu kommt, dass sich Hessen, jederzeit an die Empfehlungen des Bundes zur Sicherstellung der Zweitimpfungen gehalten hat. Hierfür wird lediglich eine Minimalreserve in den Zentrallagern zurückgehalten, um die wichtigen Zweitimpfungen – auch angesichts sich immer wieder ändernder Rahmenbedingungen – garantieren zu können. Bis heute mussten in Hessen daher nahezu keine Impftermine aufgrund fehlenden Impfstoffs abgesagt werden, wie es in anderen Bundesländern der Fall war und ist.

Innerhalb einer Kalenderwoche werden nahezu alle Impfdosen, die das Land den Impfzentren zur Verfügung stellt, auch verimpft. Alle weiteren Dosen befinden sich in den Impfzentren. Vorgabe des Landes ist es, dass alle zur Verfügung gestellten Impfdosen auch schnellstmöglich verimpft werden sollen. Eigene Rückstellungen der Landkreise sind nicht notwendig, da das Land stets dafür Sorge trägt, dass vereinbarte Termine auch mit der entsprechenden Anzahl von Impfdosen hinterlegt sind. Das Land hat die Impfzentren gebeten, eigene Rückstellungen von Impfdosen schnellstmöglich für das Terminverfahren freizugeben. Bereits mit dem Einsatzbefehl vom 28. Januar 2021 hat das Land alle Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass kein Impfstoff wegen Überlagerung verfällt. Zudem hat das Land Hessen den Impfzentren empfohlen, in eigener Zuständigkeit „Nachrückerlisten“ zu führen, auf denen schnell verfügbare, priorisiert zu impfende Personengruppen aufgeführt sind.

Faktenblatt Schule:
Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt:
Alle Schulen unterrichten im Wechselmodell. Der Start für die Jahrgangsstufen 7 und ältere ist am Donnerstag, 6. Mai 2021. Bei einer 7-Tage-Inzidenz bis 100 findet in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt.

Wechselunterricht gilt auf Grundlage des Bundesgesetzes auch für Abschlussklassen, die in Hessen bisher in Präsenz beschult wurden. Der Start in den Wechselunterricht soll dort zeitnah, jedoch bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, erfolgen.

Über einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen)
Der Unterricht findet für alle Jahrgangsstufen ab dem übernächsten Tag im Distanzunterricht statt.

Ausnahme für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht.

Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165, können die Schulen wieder im Wechselmodell arbeiten. Die Notbetreuung im Falle von Wechsel- und Distanzunterricht wird weiterhin nach den bekannten Regeln bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs angeboten.

Quelle: Hessische Staatskanzlei


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