Traglufthalle wird für den Vereinssport geöffnet

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SchwimmbadDas Land Hessen hat in der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung festgelegt, dass der Betrieb von Schwimmbädern für den Publikumsverkehr weiterhin untersagt ist.

Zulässig ist jedoch ab dem vom 8. März 2021 Schwimmunterricht und organisiertes Schwimmtraining von Schwimmvereinen unter Einhaltung der definierten Gruppenregelungen. Eine Gruppe darf aus maximal zwei Hausständen mit höchstens fünf Personen bestehen. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Zwischen den einzelnen Gruppen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden. Alle Personen müssen in dem schwimmsporttreibenden Verein organisiert sein.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt daher ab dem 20. März 2021 für die schwimmsporttreibenden Vereine im Rahmen des für das Bad geltenden Hygienekonzeptes die Traglufthalle wieder in Betrieb.

Bürgermeister Reißer freut sich über Lockerung, warnt aber zugleich: „Wir werden die weitere Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Darmstadt sehr genau beobachten. Ich hoffe und erwarte, dass sich alle, die von dieser Lockerung profitieren, sehr verantwortungsvoll verhalten und die Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten. Bei einem guten Verlauf der Fallzahlen wird es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, das Bad auch für den Publikumsverkehr zu öffnen“.

Der DSW12 Darmstadt übernimmt in Abstimmung mit der Stadt die Organisation und Verteilung der Schwimmzeiten.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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