Nach Bund-Länder-Konferenz: Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert zu Anpassungen bei den Corona-Regelungen in Hessen und Darmstadt

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Seit Montag, 8. März 2021, gelten, gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 3. März, einige Anpassungen bzw. Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab dem 8. März 2021 mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Paare gelten als ein Hausstand. Der Alkoholkonsum auf belebten und stark frequentierten Plätzen bleibt verboten. Homeoffice bleibt dringend empfohlen.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen den eigenen Hausstands sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Im Bereich Schule bleibt es zunächst beim Wechselunterricht für die Klassen 1 bis 6, ab Klasse 7 gibt es Distanzunterricht, die Abschlussklassen (inkl. 12. Klasse) befinden sich im Präsenzunterricht. Es gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auch im Unterricht. Es läuft der Kita Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit möglichst festen Gruppen.

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels haben ab dem 8. März die Möglichkeit, Verkauf und Beratung vor Ort im Rahmen einer festen Terminvergabe zu ermöglichen („click & meet“). Ausnahmen sind für die Grundversorgung der Bevölkerung vorgesehen.

Die Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferung sind weiter möglich. Hotels bleiben für touristische Übernachtungen geschlossen.

Museen, Schlösser und Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen im Rahmen einer festen Terminvergabe und unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichem Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie der Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung zulässig.

Alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege können im Rahmen einer festen Terminvergabe unter strengen Auflagen ab dem 8. März 2021 wieder öffnen.

Die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung werden erweitert, der Besuch von Fitnessstudios ist im Rahmen einer festen Terminvergabe und unter strengen Auflagen wieder möglich.

In den geöffneten Einrichtungen, und im Publikumsbereich aller öffentlich zugänglichen Gebäude, sowie bei zulässigen Veranstaltungen und Zusammenkünften gilt die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. In Verkaufsstätten, ihrer unmittelbaren Umgebung, in Betrieben körpernaher Dienstleistungen sowie im öffentlichen Personenverkehr gilt die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) zu tragen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht am Platz, selbst sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

Auch die Quarantäne-Verordnung wurde angepasst. Hier sind Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage einer Testung mit einem Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien nachgewiesen ist, das sie sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere, Absonderung ermöglichende, Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Testes ständig dort abzusondern. Sie sind zudem verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Knapp und übersichtlich zusammengefasst gibt es die Regeln auch noch einmal beim Land Hessen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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